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Erstzulassung T 140, Seitenständer entfernen?

Verfasst: Sonntag 26. Mai 2013, 19:04
von Walter Arndt
Hallo zusammen,

ich werde in den nächsten Tagen zwecks Erstzulassung meiner T 140 (Datenblatt für normale Zulassung) zum TÜV fahren. Davor war die Bonnie in GB regulär angemeldet, anschl. in D über rote 07er-Nummer.
Der Seitenständer hat eine Feder. Er klappt nicht automatisch ein. Sieht original aus. Ist das ein Problem?

Gruß,

Walter

Re: Erstzulassung T 140, Seitenständer entfernen?

Verfasst: Sonntag 26. Mai 2013, 19:06
von Martin
Walter Arndt hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich werde in den nächsten Tagen zwecks Erstzulassung meiner T 140 (Datenblatt für normale Zulassung) zum TÜV fahren. Davor war die Bonnie in GB regulär angemeldet, anschl. in D über rote 07er-Nummer.
Der Seitenständer hat eine Feder. Er klappt nicht automatisch ein. Sieht original aus. Ist das ein Problem?

Gruß,

Walter
Lass es drau ankommen. Eigentlich DÜRFTE es keines sein.
Die Trident und mein Scrambler haben den Seitenständer dran. Kein TÜVler sagt was dazu bislang.
An meiner Daytona hat der "Prüfer" verlangt, dass ich ihn abschraube und eingetragen "ohne Weitenständer". Das hat so die Zulassungsstelle übernommen...

Re: Erstzulassung T 140, Seitenständer entfernen?

Verfasst: Sonntag 26. Mai 2013, 19:09
von Wuselwahnwitz
Moin Walter!

Das mit der einen Feder ist korrekt so
Das nichtzurückklappen ist auch korrekt so.

Bei den Baujahren musste weder eine zweite Feder 'dran, noch musste da was von alleine zurückklappen.

Leider leider sehen das manche TÜV/Dekra Leute anders.

Zur Not nimmste die passenden Schlüssel mit und schraubst das Ding vor Ort ab, ich persönlich würde mit lieber mit dem Prüfingenieuer zanken ;-D

Viel Erfolg

Verregnete Grüße

Wusel

Re: Erstzulassung T 140, Seitenständer entfernen?

Verfasst: Sonntag 26. Mai 2013, 19:18
von Tim
Walter Arndt hat geschrieben:Der Seitenständer hat eine Feder. Er klappt nicht automatisch ein. Sieht original aus. Ist das ein Problem?
Wenn die Kiste eine Erstzulassung vor 1976 hat, nein. Wenn des Teufels Übler Vetter das anderes sieht, bitte ihn, das VdTÜV-Merkblatt 734 vom Januar 1976 zu konsultieren, da steht angeblich was dazu drin - sollte eine gut sortierte Prüfeinrichtung in der Ausübung hoheitlicher Aufgaben doch wohl zur Hand haben! :wink:


Tim

Re: Erstzulassung T 140, Seitenständer entfernen?

Verfasst: Sonntag 26. Mai 2013, 19:24
von Martin
Atlas750 hat geschrieben:
Walter Arndt hat geschrieben:Der Seitenständer hat eine Feder. Er klappt nicht automatisch ein. Sieht original aus. Ist das ein Problem?
Wenn die Kiste eine Erstzulassung vor 1976 hat, nein. Wenn des Teufels Übler Vetter das anderes sieht, bitte ihn, das VdTÜV-Merkblatt 734 vom Januar 1976 zu konsultieren, da steht angeblich was dazu drin - sollte eine gut sortierte Prüfeinrichtung in der Ausübung hoheitlicher Aufgaben doch wohl zur Hand haben! :wink:


Tim
Das muss ich mir mal abspeichern!
Danke

Re: Erstzulassung T 140, Seitenständer entfernen?

Verfasst: Sonntag 26. Mai 2013, 19:29
von speedtwin
Atlas750 hat geschrieben:
Walter Arndt hat geschrieben:Der Seitenständer hat eine Feder. Er klappt nicht automatisch ein. Sieht original aus. Ist das ein Problem?

Wenn die Kiste eine Erstzulassung vor 1976 hat, nein. Wenn des Teufels Übler Vetter das anderes sieht, bitte ihn, das VdTÜV-Merkblatt 734 vom Januar 1976 zu konsultieren, da steht angeblich was dazu drin - sollte eine gut sortierte Prüfeinrichtung in der Ausübung hoheitlicher Aufgaben doch wohl zur Hand haben! :wink:
Tim
Bei meiner T140 (EZ 1977) wurde mal bemängelt, das bei ausgeklapptem Seitenständer die Zündung nicht unterbrochen ist, ich weiss aber nicht, ab wann das so vorgeschrieben ist.. :oops: Der üble Vetter war sich dann wohl auch nicht ganz sicher.. :pfeiffen:

Re: Erstzulassung T 140, Seitenständer entfernen?

Verfasst: Sonntag 26. Mai 2013, 19:40
von Öko
Wenn mich nicht alles täuscht muss das erst ab Ende der achtziger zwingend bei Motorräder unterbrochen werden...
Da hatte der TÜVer bei deinem Bock diesbezüglich leider nicht das passenden Hintergrundwissen....ist leider keine Seltenheit.
Ich empfehle immer ein Sachverständigen aufzusuchen...der öfter mit Motorräder zu tun hat...dann klappen auch die §21 Eintragungen recht gut. :yau:

Re: Erstzulassung T 140, Seitenständer entfernen?

Verfasst: Sonntag 26. Mai 2013, 20:05
von Walter Arndt
Hallo zusammen,

vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ihr bestärkt mich, einfach mal hinzufahren.
Nehme zur Sicherheit passenden Schlüssel mit.
Und den Hinweis auf das TÜV-Blatt aus 1976 natürlich auch.
Möchte eigentlich keinen Eintrag "ohne Weitenständer..."

Verregnete Grüße aus Süd-West,

Walter

Re: Erstzulassung T 140, Seitenständer entfernen?

Verfasst: Montag 27. Mai 2013, 09:20
von JeffB
Hi Walter, hänge doch einfach eine zusätzliche Zugfeder zur Hauptständerfeder ein.
Die sollte, falls stark genug, den Seitenständer automatisch einklappen,
Hab's genau so gemacht und nie ein Problem, weder beim TÜV noch mit vergessenem Seitenständer.

Re: Erstzulassung T 140, Seitenständer entfernen?

Verfasst: Montag 27. Mai 2013, 10:32
von Rüdi
den Seitenständer an meiner 74er Commando muss ich für den TÜV auch immer ab machen.
Grund: er klappt nicht von selbst ein. Da kennt der Prüfer kein Pardon - ob das Zulassungs-rechtlich so richtig ist - wer weiss das schon ...
Nachher wird er natürlich wieder dran montiert.

Re: Erstzulassung T 140, Seitenständer entfernen?

Verfasst: Montag 27. Mai 2013, 11:40
von Mateo
Yep, ich musste bei meier Bonny EZ `73 auch irgendwann den Seitenständer abbauen, obwohl es die 3 mal davor kein Problem war....

Aber da mir auf dem Seitenständer eh immer das Primäröl ausgelaufen ist, hab ich ihn nie wieder dran gemacht.......

Gruss, M.

Re: Erstzulassung T 140, Seitenständer entfernen?

Verfasst: Montag 27. Mai 2013, 12:43
von jan
Mateo hat geschrieben:Aber da mir auf dem Seitenständer eh immer das Primäröl ausgelaufen ist, hab ich ihn nie wieder dran gemacht.......
Und welchen Weg sucht sich das Öl jetzt?

Solltest Du mir allerdings, notariell beglaubigt, schwören, dass seit Abnahme des Seitenständers auch das Ölen aufgehört hat, fahre ich sofort rüber in die Werkstatt und schraube bei allen Matchies den Seitenständer ab!!

Re: Erstzulassung T 140, Seitenständer entfernen?

Verfasst: Montag 27. Mai 2013, 12:45
von Towner
Walter Arndt hat geschrieben:Hallo zusammen,

vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ihr bestärkt mich, einfach mal hinzufahren.
Nehme zur Sicherheit passenden Schlüssel mit.
Und den Hinweis auf das TÜV-Blatt aus 1976 natürlich auch.
Möchte eigentlich keinen Eintrag "ohne Weitenständer..."

Verregnete Grüße aus Süd-West,

Walter
Hallo,

was dieses ominöse Merkblatt genau beinhaltet kann wohl keiner sagen. Ich habe bei meiner Triumph auch die Eintragung im Brief und bei der Norton nicht. Den Seitenständer fahre ich aber an beiden und meine TÜV-Stelle sagt da auch nichts. Einfach nicht darauf hinweisen und wenn danach gefragt wird, würde ich nur sagen, dass das so original ist. Bei der Erstzulassung haben die genug mit den übrigen Formalitäten zu tun. Dann ist es wichtig, dass alles im Originalzustand ist. Es kann sein, dass der Seitenständer garnicht angesprochen wird.

Ralf

Re: Erstzulassung T 140, Seitenständer entfernen?

Verfasst: Montag 27. Mai 2013, 12:49
von jan
Towner hat geschrieben:Den Seitenständer fahre ich aber an beiden und meine TÜV-Stelle sagt da auch nichts. Einfach nicht darauf hinweisen und wenn danach gefragt wird, würde ich nur sagen, dass das so original ist. (...) Es kann sein, dass der Seitenständer garnicht angesprochen wird.
So sehe ich das allerdings auch.

Ich hab´ ja bei der HU schon `ne Menge erlebt, aber Diskussionen über den Seitenständer waren bisher nie dabei.

Re: Erstzulassung T 140, Seitenständer entfernen?

Verfasst: Montag 27. Mai 2013, 16:25
von mgc
...könnte man nicht einen Microschalter an dem Seitenständer anbauen, der die
Zündung abschaltet. Dann müßte der Freundliche Prüfer doch nichts dagegen haben, oder :?: