Wie schaut es auf meinem Buchstabenkonto aus? Ok? Also:
Meinem Vorredner kann ich mich anschließen.
Allerdings: Ich nutze das 07er-Kennzeichen seit 2002 an je nach dem 4-10 Motorrädern (seit 3 Jahren auch an einem Auto).
Trotz relativ intensiver Nutzung (was man als mittelalterlicher Mopedfahrer halt so intensiv nennt) hat mich NOCH NIE irgendjemand von der Rennleitung oder vom Zoll, etc. aufgehalten. Auch nicht im Ausland (Italien, Österreich, Slovenien, Schweiz, Frankreich, Thüringen, Baden-Württemberg...

). Das Fahrtenbuch wurde angelegentlich Änderungen im Fahrzeugportfolio schon mehrfach auf der Zulasssungsstelle "kontrolliert" (lies: Mit wichtiger, amtlicher Miene durchgeblättert); wirklich nachgeforscht, ob diese oder jene Fahrt tatsächlich zu einem Treffen ging oder wie oder was, bitte Beweisfotos, Einladung des Veranstalters, etc., wurde NIE. Ich habe den Eindruck, dass unsere Behörden solchem Oldietreiben eher gelassen gegenüberstehen und sich lieber wichtigerem zuwenden, als den paar spinnerten Alteisentreibern auf den Senkel zu gehen.
Hilfreich ist es natürlich, wenn man im Falle des Falles auch einen passenden Grund für die Fahrt/Reise angeben kann.
Z.B. Wäre eine Alpentour, bei der 3-5 betagte Mopeds mitfahren, durchaus als "Oldtimer-Fahrt zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" deklarierbar; es steht nirgendwo geschrieben, dass so etwas von einem offiziellen Veranstalter ausgeschrieben sein muss. Da würde ich notfalls sogar durch allerhand Instanzen gehen. Im Ausland suche ich mir evtl. Oldtimertreffen/Rallys, die in der Richtung liegen. Daraus haben sich schon zufällig die schönsten Touren ergeben, weil wir dann tatsächlich aus Neugier da hin gefahren sind.
Wenn du einen gewissen "kreativen Umgang" mit Vorschriften mit deinem staatsbürgerlichen Gewissen vereinbaren kannst, ist das kaum ein Problem. Sich bei der täglichen Fahrt zur Arbeit erwischen lassen oder mit dem 123er T-Modell ein paar Zentner Zement im Baumarkt holen könnte einen natürlich in Erklärungsnöte bringen...
Für das Ausland kann man sich beim Deuvet Dokumente herunterladen, die auf etlichen europäischen Sprachen der jeweiligen Rennleitung die Funktionsweise des roten 07er nahebringen. Ob das die jeweiligen Herren interessiert, hängt wahrscheinlich von der Tagesform und dem diplomatischen Geschick des Fahrers ab.

Ich hab´s noch nie gebraucht.
Bekannte von mir sind schon mal mit dem Auto an der Schweizer Grenze abgewiesen worden. Der hat jetzt auch das 07er zurückgegeben, weil er oft in den Alpen unterwegs ist und sich den Stress nicht antun will. Ich selbst hatte, wie gesagt, noch nie Trouble.
Was die Originalität/Lautstärke angeht: Während bei einem H-Kennzeichen (für Britbiker uninteressant) bei jedem HU-Termin die H-Konformität (zumindest offiziell) mit überprüft wird und bei Veränderungen abgesprochen werden kann, fällt das bei 07 weg. Da ist einzig der Halter verantwortlich (so wie für die Verkehrssicherheit). Umbauten, so lange sie nicht extrem auffällig sind (Up-Side-Down-Gabel mit 350er Bremsscheiben und 6-Kolben-Sätteln in einer Pre-Unit-Bonnie, extreme Brülltüten, augenfällig "Un-Oldtimerhaftes" z.B.) sind kein Problem, höchstens Gewissenfrage; siehe oben.
Was man bedenken sollte: Die 07er-Ausnahmegenehmigung stellt keine Zulassung im herkömmlichen Sinne dar! Das kann problematisch sein, wenn man etwas eintragen lassen will. Man kann zwar beim TÜV ohne weiteres das Gutachten machen lassen (Reifengrößen z.B.), aber um das in die Fahrzeugpapiere zu bekommen, müsste man das Fahrzeug von der 07-er nehmen, offiziell anmelden, natürlich auch eine aktuelle HU machen, so nicht mehr gültig, und kann dann erst die Änderungen bei der Zulassungsstelle eintragen lassen. Dann wieder abmelden, auf die 07er draufnehmen, alles mit Versicherungstrara, EVB holen, Kennzeichen anfertigen etcetc...
Wenn es dumm kommt: 1-2 Mopeds hab ich noch mit normaler schwarzer Nummer laufen, schon wegen der Versicherungsverträge.
Hat also immer 2 Seiten, muss man schon abwägen.
Aber Kohle spart das 07er schon, durchaus.
Wie sehr da nachgebohrt wird, wenn man tatsächlich einen schweren Unfall mit Personenschaden verursachen sollte..?
Hinweis:
Dieser Text stellt natürlich nur einen theoretischen Hinweis auf Möglichkeiten und Eventualitäten dar, keinesfalls möchte ich hier jemanden zu Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten anstiften, noch andeuten, dass ich selbst die Gesetzeslage großzügig auslege.
Dass ich noch nie Probleme hatte, weist darauf hin, dass ich mich selbst natürlich absolut buchstabengetreu an die Regelungen der entsprechenden Verordnungen halte.
Jetzt mach was draus...
