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TÜV Wiederzulassung

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 15:12
von Sauerländer
Hallo zusammen,
habe einige Fragen zu meiner T 140V, die ich im Frühjahr nach §21 zur Vollabnahme beim TÜV vorstellen will. Mit dem zuständigen Ingenieur habe ich schon telefoniert, um Details zu klären. Möchte mit diesem Herrn wieder zusammen arbeiten, da er vor gut 1 ½ Jahren meine BMW R60/5 abgenommen hat, der ich 800’er Zylinder verpasst hatte. Folgende Unschärfen sind noch zu klären:
- Tacho. Habe den originalen mit mph Skala. Der Ing. möchte, dass für 30-50-70-100-120 km/h Markierungen angebracht werden. Wie macht man das vernünftig und haltbar?
Tacho.JPG
- Rücklicht. Hier ist ein Zubehörteil vor 20 Jahren verbaut worden, welches dem Lucas 679 entspricht. Made in Japanesien. Ist aber kein Zulassungszeichen drauf. Hier, sagt der TÜV-Ing., muss ein Rücklicht mit Zulassung bzw. Prüfzeichen hin. Bekomme ich das Glas mit Kennzeichnung irgendwo oder hat jemand so etwas für mich?
Rücklicht1.JPG
Rücklicht2.JPG
- Dummerweise habe ich dem Ing. erzählt, dass meine Bonni einen Tiger Kopf hat. Hätte ich mal lieber nicht gemacht. Wenn das eingetragen werden soll, muss ich eine Leistungsmessung, Geräuschmessung und V-max. Messung machen. Geräuschmessung macht der Ing. selbst, V-max. berechnet er. Aber Leistungsmessung geht nur auf einem Prüfstand. Hierbei ist das Problem, dass der Motor bis max. Drehzahl gefahren wird. D.h., der Motor wird nach langer Standzeit maximal belastet, ohne vorher optimiert oder wieder eingefahren zu sein. Das kann m.E. nicht gut sein für den Motor! Problem ist auch, dass der Prüfstand, wo ich mit der BMW war, in Essen ist. Müsste mit einem Anhänger das Moped dahin fahren denn rote Nummer ist ja nur noch für Zulassungs- bzw. Abnahmefahrten. Hat jemand sachdienliche Hinweise für mich, wie ich das ganze einfacher lösen kann?
Gruß Rolf

Re: TÜV Wiederzulassung

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 15:39
von bosn
Wasserfester Stift /Cd-Schreiber...hat mein Tüv noch nie gemeckert.
(Bei Joe und Co. gibbet aber auch Aufklebär)

Rücklicht gibt es auch orig. von Lucas mit Nummer...Taiwanschrott

Tigerbonni...hm fahr zum anderen tüfffffff.... :mrgreen:oder halt Daten vonner Tiger äh Bonni

nehmen..

Re: TÜV Wiederzulassung

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 15:57
von Tim
Sauerländer hat geschrieben:Geräuschmessung macht der Ing. selbst,...
Damit kannst Du das eigentlich auch schon wieder vergessen, weil Du Geld für etwas ausgeben sollst, was nur akkreditierte Prüflabore mit einer amtlich abgenommenen Prüfstrecke machen dürfen. Einfach mal den dB-Messlümmel vom Elektronikversand an die Sonne und Standgeräusch ist absolut witzfrei und IMHO Geldschneiderei von Leuten, die es besser wissen sollten....
V-max. berechnet er.
.. und auf solche Dinge dann auch nicht kommen.

Such Dir einen anderen Prüfer.



Tim

Re: TÜV Wiederzulassung

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 17:05
von Leftie
Hi Rolf,

die L679-Billig-Nachbauten scheinen so ziemlich alle ohne Prüfzeichen daher zu kommen, für 15 Euro ist offenbar nicht mehr drin. Ich habe jedenfalls keines gefunden.
Fündig wurde ich dann letzten Endes im November in der Bucht, dort hat ein ehemaliger Norton-Schrauber (aus Minden?) noch einige NOS-Lucas-Leuchten verhökert. Kostenpunkt knapp 60 Euro, dafür aber mit Original"glas", Prüfzeichen usw. Mir war's das wert.

Gruss, Ralph

Re: TÜV Wiederzulassung

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 18:47
von Sauerländer
Ralph,
hast Du noch die Kontaktdaten?

Gruß Rolf

Re: TÜV Wiederzulassung

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 19:51
von Öko
In solchen speziellen Fällen ist es besser gut überlegte präziese Antworten dem TÜVer zu geben.

Zum Zeitpunkt der Prüfung rote dünne Aufkleber in etwa im KM Bereich anbringen...so langt es auch meinen Sachverständigen hier

Re: TÜV Wiederzulassung

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 20:19
von chinakohl
Naja - nach Absprache mit "meinem" TÜV- Spezi hinsichtlich der geplanten Wiederzulassung meiner Bonnie nur soviel:

"Okay- Rücklicht ohne E- Prüfzeichen - tja, altes britisches Krad, sowas gab`s damals noch nicht. Aber es gibt da immer noch die Möglichkeit: Wirkungsweise in etwa nachgewiesen".

Manchmal ist es nicht von Vorteil, im Vorfeld "so viel Wind" zu machen - einfach fertig bauen und hinfahren (dabei bin ich nun nicht von einem "radical custom Umbau" ausgegangen).

Re: TÜV Wiederzulassung

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 20:32
von speedtwin
Sauerländer hat geschrieben:...die ich im Frühjahr nach §21 zur Vollabnahme beim TÜV vorstellen will.
Damals, vor ca. 15 Jahren, TÜV Wuppertal: Fernlichtkontrollleuchte muss blau sein, nicht grün. Heute vielleicht anders... Nur als Hinweis.. #-o :-k

Re: TÜV Wiederzulassung

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 20:37
von holsteiner
speedtwin hat geschrieben:
Damals, vor ca. 15 Jahren, TÜV Wuppertal: Fernlichtkontrollleuchte muss blau sein, nicht grün. Heute vielleicht anders... Nur als Hinweis.. #-o :-k
Heute beim TÜV Rendsburg: Fernlichtkontrolle kann komplett entfallen wenn die Schalterstellung eindeutig ist.

Re: TÜV Wiederzulassung

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 20:38
von Piddie
Das Problem mit dem Rücklicht (die anderen Probleme übrigens auch :cry: ) hatte ich bei der Vollabnahme meiner Norton ebenfalls. Ein (qualitativ sehr gutes) Rücklichtglas aus Japan ohne Prüfzeichen. Das original LUCAS L 917 konnte auch Joe nicht mehr liefern, die Angebote in der Bucht waren jenseits von gut und böse. Erstaunlicher Weise hat mein Prüfer es dann aber gar nicht bemängelt. Inzwischen gibt es die L 917er-Leuchten mir e4 Prüfzeichen, die Qualität ist aber nicht so toll. Da leider sogar engagierte Dorfpolizisten die Prüfnummern auf Scheinwerfern, Rücklicht- und Blinkergläsern suchen, habe ich mir das Teil für alle Fälle (Mängelanzeige) ins Regal gelegt. Es würde mich nicht wundern, wenn es die L 679er auch schon (oder demnächst) wieder mit Prüfzeichen gibt (ich bin bei ebay uk fündig geworden).

Re: TÜV Wiederzulassung

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 21:21
von speedtwin
holsteiner hat geschrieben: Fernlichtkontrolle kann komplett entfallen wenn die Schalterstellung eindeutig ist.

:-k

Re: TÜV Wiederzulassung

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 21:41
von Udo Z1R
Warum eigentlich eine 21 zigerAbnahme? Wenn ich nichts umgebaut habe das ich eingetragen haben will, fahre ich zu einer ganz normalen HU und dann mit dieser zum Amt. Moped auf nem Hänger war bis jetzt nie ein Problem :nixweiss:

Eine Km Markierung auf dem Tacho ist dabei natürlich hilfreich.

Re: TÜV Wiederzulassung

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 21:46
von holsteiner
speedtwin hat geschrieben:
holsteiner hat geschrieben: Fernlichtkontrolle kann komplett entfallen wenn die Schalterstellung eindeutig ist.

:-k
Das ist tatsächlich so. Das gleiche gilt auch für eine Blinkkontrollleuchte. Wenn der Blinker vom Fahrerplatz aus zu sehen ist oder die Schalterstellung eindeutig ist, kann auf die Kontrollleuchte verzichtet werden.

Re: TÜV Wiederzulassung

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 22:22
von holsteiner

Re: TÜV Wiederzulassung

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 23:16
von Piddie
Von JRCENG gibt es nachgemachte LUCAS L 679 mit Prüfzeichen. Sehen aus wie das Original, nur das an Stelle von LUCAS eben JRCENG angebracht ist.