@Mutti
Verfasst: Sonntag 16. August 2015, 12:58
Finde ich schon ziemlich caquedreist, explizit drauf herumzureiten, dass der Rahmen okinaal sei, wenn er es eben nicht ist. Das ist kein Knickrahmen, sondern ein post-65-E-Gliderahmen, und es sind haufenweise nicht okinaale Reproteile drangeschraubt.Ulmer hat geschrieben:http://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anze ... 2-305-1594
Dazu reichen die Fotos: Der Rahmen ist schon ein k.O.-Kriterium, man achte auf den Bereich der oberen Stoßdämperaufnahmen. Eine 1959er müsste einen Knickrahmen haben, das Querrohr direkt vor den Aufnahmen müsste deutlich tiefer sitzen. Der angeblich okinaale Rahmen ist ein späterer, der mehr Platz für den E-Starter und die dicke Batterie hat. Desweiteren sind einige Teile wie der Öltank und die hintere Bremstrommel verchromt, was ein deutliches Zeichen dafür ist, dass es Katalog-Repro-Ware von den üblichen Verdächtigen ist - die Teile waren okinaal lackiert, was aber nicht als Repro oder NOS zu bekommen ist.Martin hat geschrieben:Fachliche Expertisen werde ich mangels Wissen jedoch nicht abgeben können
Wäre ja mal interessant, zu hören/lesen, was der Verkäufer zu solchen Vorhaltungen antwortet. Ruschie, da Du das Angebot ausgegraben hast: Du könntest ihm ja eigentlich mal über das Kontaktformular die entsprechenden, kritischen Fragen stellen. Und Tim wird Dir sicherlich im Rahmen des Urheberrechts gestatten, dafür seinen obenstehenden Text 1 : 1 zu übernehmen...Tim hat geschrieben:Dazu reichen die Fotos: Der Rahmen ist schon ein k.O.-Kriterium, man achte auf den Bereich der oberen Stoßdämperaufnahmen. Eine 1959er müsste einen Knickrahmen haben, das Querrohr direkt vor den Aufnahmen müsste deutlich tiefer sitzen. Der angeblich okinaale Rahmen ist ein späterer, der mehr Platz für den E-Starter und die dicke Batterie hat. Desweiteren sind einige Teile wie der Öltank und die hintere Bremstrommel verchromt, was ein deutliches Zeichen dafür ist, dass es Katalog-Repro-Ware von den üblichen Verdächtigen ist - die Teile waren okinaal lackiert, was aber nicht als Repro oder NOS zu bekommen ist.Martin hat geschrieben:Fachliche Expertisen werde ich mangels Wissen jedoch nicht abgeben können
Was heißt hier Vorhaltungen? Die Sache mit dem Rahmen ist eindeutig und offensichtlich, das ist eine Feststellung, keine Vorhaltung. Und da hierzulande der Rahmen identitätsstiftend ist und im Zuge der hiesigen Zulassung eine Nummer vergeben wurde (man entsinne sich, dass es bei HD erst ab 1969 Rahmen-Seriennummern gab), ist man mal wieder auf ganz dünnem Eis, was die Legalität angeht. Zumindest ist der Rahmen mit Bj.1959 unvereinbar. Durch eine Schwerpunktkontrolle, wie sie in Gegenden mit größeren Clubs oder Treffpunkten gerne mal abgehalten werden und wo dann auch Streckenposten auftreten, die auf genau diese Details geschult sind, kommt man mit dem Krad jedenfalls nicht ungeschoren. Lex HD, aber egal ....jan hat geschrieben:Wäre ja mal interessant, zu hören/lesen, was der Verkäufer zu solchen Vorhaltungen antwortet.
Wegen der T140? Nicht schon wiederjan hat geschrieben:…
À propos: Hat schon jemand den Schirg angeschrieben... ?![]()
Cheers, Jan
...mmhh, könnte ich ja mal machen, vieleicht heut abend. interesse hab ich nicht an dem bock, nicht mein stil, da müsste ich massiv hand anlegen, und dafür ist mir die basis zu teuer. das mit dem rahmen hatte ich nicht auf dem schirm, aber das der bock nicht annähernd orginool ist hab ich auch gesehen. sprachlos machte mich der preis, aber da hab ich gestern noch besseres gefunden!jan hat geschrieben: Wäre ja mal interessant, zu hören/lesen, was der Verkäufer zu solchen Vorhaltungen antwortet. Ruschie, da Du das Angebot ausgegraben hast: Du könntest ihm ja eigentlich mal über das Kontaktformular die entsprechenden, kritischen Fragen stellen. Und Tim wird Dir sicherlich im Rahmen des Urheberrechts gestatten, dafür seinen obenstehenden Text 1 : 1 zu übernehmen...
À propos: Hat schon jemand den Schirg angeschrieben... ?![]()
Cheers, Jan
PothässlichUlmer hat geschrieben:…fals einer 37kilo über hat für ein hässliches krad...bitte schön...http://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anze ... -305-17322
gruß ruschie
Sorry für das Missverständnis. Im Gerichtsjargon wird das als Terminus technicus verwendet, da bedeutet Vorhalt(-ung) nicht "Vorwurf" oder "Anschuldigung", sondern schlicht Konfrontation mit einem Sachverhalt ("Der Beschuldigte antwortet auf Vorhalt, ihm sei der Unterschied zwischen einem `59er und einem `65er Rahmen nicht bekannt gewesen.").Tim hat geschrieben:Was heißt hier Vorhaltungen? Die Sache mit dem Rahmen ist eindeutig und offensichtlich, das ist eine Feststellung, keine Vorhaltung.jan hat geschrieben:Wäre ja mal interessant, zu hören/lesen, was der Verkäufer zu solchen Vorhaltungen antwortet.
Axo.jan hat geschrieben:Sorry für das Missverständnis.