Englischer MOT und deutscher TÜV
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- Four Stroker
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Englischer MOT und deutscher TÜV
Hallo,seit gestern habe ich eine zweite James,gebracht von einem Engländer.Das Ding ist Baujahr 1952,mit dem englischen MOT bis 31.09.07.Wird der englische MOT vom deutschen TÜV anerkannt oder brauche ich eine neue Untersuchung?Ist eh ein Rätsel wie ich Fahrzeugpapiere kriege,außer Rahmen-und Motornummer und Hubraum ist bei dem Veteran nichts vorhanden(Einfuhrpapier schon,aber es gibt keinen Fahrzeugbrief,kannte man früher wohl nicht).Kennt sich wer bei diesen Oldtimern aus?Die Kiste läuft aber schon nach dem ersten Kick,sieht technisch gut aus und wartet auf Bewegung.Danke Freunde
- Martin
- Mutti
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Hallo Georg!
Es läuft mit der Zulassung folgendermaßen (EU hin oder her):
Du musst beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Dazu musst Du ein Formular ausfüllen und unter anderen die Rahmennummer angeben und ein Baujahr angeben. (wird aber in der Regel dort nicht kontrolliert, so dass man auch andere Baujahre angeben könnte, so laufen die ganzen Choppergeschichten)
Das Formular findest Du hier zum Download KBA Anfrage
Dann gehst Du mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Straßenverkehrsamt Deiner Stadt/des Kreises und beantragst dort einen KFZ Brief. Dazu musst Du Angaben machen: Herkunft des KFZ. In der Regel musst Du einen Kaufvertrag aus dem Herkunftsland vorweisen und evtl. eine Zollbescheinigung. (Die muss aber im Falle einer Überführung aus einem EU Land nicht sein). Daraufhin wird Dir der Brief bewilligt (Der kann nur verweigert werden, wenn es triftigen Grund zur Annahme gibt, dass das KFZ nicht rechtmäßig in Deinem Besitz steht. Nun denn. Gerne wird hier schikaniert. Als letzte Möglichkeit steht die eidesstattliche Versicherung, dass das KFZ rechtmäßig im Besitz ist. Nicht unwichtig wenn man z.B. auf dem Teilemarkt in Stafford ein altes Bike kauft. Übrigens sollte man sich in diesem Verfahren eh nicht so redselig geben. z.B. der Hinweis, ein Motorrad komplett aus Einzelteilen restauriert zu haben KANN dazu führen, dass die Maschine als Eigenbau angesehen wird.
Nun hast Du den Brief beantragt. Den gibt die Zulassungsstelle aber nicht so ohne weiteres raus (bei mir haben sie das einmal gemacht, danach nie wieder..), sondern Du stellst dann Deine Maschine beim TÜV vor. Die alte MOT gilt nicht, Du kannst sie aber natürlich dort vorzeigen, vielleicht hat das Vorteile. Der TÜV macht nun eine Vollabnahme, das sogenannte Vollgutachten nach §21. Kostet für ein Motorrad ca. 65,- Euro.
Wenn der TÜV Prüfer dann alles in Ordnung findet, dann bekommst Du ein Datenblatt und gehst damit zum Straßenverkehrsamt. Dort trägt man dann alles in den KFZ Brief ein und knöpft Dir noch mal gut Geld ab. Am Ende hast Du dafür ein Nummernschild und zwei Jahre TÜV.
Vor dem Termin beim TÜV melde Dich unbedingt noch mal um zu klären, was Du dort noch beachten solltest. Das wird mir hier aber jetzt zu viel.
Zum Thema James checke ich noch mal meine Bibliothek, vielleicht kann ich Dir bei diesem Fall im Gegensatz zum letzten helfen.
Ach ja, schick mal hierzu die Daten wie Rahmennummmer und Motornummer und cm³
Besten Gruß und viel Erfolg, Martin
Es läuft mit der Zulassung folgendermaßen (EU hin oder her):
Du musst beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Dazu musst Du ein Formular ausfüllen und unter anderen die Rahmennummer angeben und ein Baujahr angeben. (wird aber in der Regel dort nicht kontrolliert, so dass man auch andere Baujahre angeben könnte, so laufen die ganzen Choppergeschichten)
Das Formular findest Du hier zum Download KBA Anfrage
Dann gehst Du mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Straßenverkehrsamt Deiner Stadt/des Kreises und beantragst dort einen KFZ Brief. Dazu musst Du Angaben machen: Herkunft des KFZ. In der Regel musst Du einen Kaufvertrag aus dem Herkunftsland vorweisen und evtl. eine Zollbescheinigung. (Die muss aber im Falle einer Überführung aus einem EU Land nicht sein). Daraufhin wird Dir der Brief bewilligt (Der kann nur verweigert werden, wenn es triftigen Grund zur Annahme gibt, dass das KFZ nicht rechtmäßig in Deinem Besitz steht. Nun denn. Gerne wird hier schikaniert. Als letzte Möglichkeit steht die eidesstattliche Versicherung, dass das KFZ rechtmäßig im Besitz ist. Nicht unwichtig wenn man z.B. auf dem Teilemarkt in Stafford ein altes Bike kauft. Übrigens sollte man sich in diesem Verfahren eh nicht so redselig geben. z.B. der Hinweis, ein Motorrad komplett aus Einzelteilen restauriert zu haben KANN dazu führen, dass die Maschine als Eigenbau angesehen wird.
Nun hast Du den Brief beantragt. Den gibt die Zulassungsstelle aber nicht so ohne weiteres raus (bei mir haben sie das einmal gemacht, danach nie wieder..), sondern Du stellst dann Deine Maschine beim TÜV vor. Die alte MOT gilt nicht, Du kannst sie aber natürlich dort vorzeigen, vielleicht hat das Vorteile. Der TÜV macht nun eine Vollabnahme, das sogenannte Vollgutachten nach §21. Kostet für ein Motorrad ca. 65,- Euro.
Wenn der TÜV Prüfer dann alles in Ordnung findet, dann bekommst Du ein Datenblatt und gehst damit zum Straßenverkehrsamt. Dort trägt man dann alles in den KFZ Brief ein und knöpft Dir noch mal gut Geld ab. Am Ende hast Du dafür ein Nummernschild und zwei Jahre TÜV.
Vor dem Termin beim TÜV melde Dich unbedingt noch mal um zu klären, was Du dort noch beachten solltest. Das wird mir hier aber jetzt zu viel.
Zum Thema James checke ich noch mal meine Bibliothek, vielleicht kann ich Dir bei diesem Fall im Gegensatz zum letzten helfen.
Ach ja, schick mal hierzu die Daten wie Rahmennummmer und Motornummer und cm³
Besten Gruß und viel Erfolg, Martin
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Craig Vetter
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- Four Stroker
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Double Jamser
Danke Martin,deine Nachricht muß ich drucken so umfangreich ist deine Antwort.Also,die neue James ist von Alan Abrahams persönlich,ein englischer James-Spezialist(sein Sohn heißt übrigens James),der mir am Sonntag die James persönlich brachte.Er deklarierte die Maschine nach Deutschland zu mir überführt zu haben,mit englischem Text und Unterschrift.Es ist auch ein vehicle registration document V5 dabei,ein MOT test certificate document.Also alles normalerweise ok.Was kommt denn da alles in den deutschen Brief hinein?Außer ccm(98 ccm),Rahmennummer,vielleicht Motornummer und Baujahr(geschätzt von Alan 51 oder 52),gibt es keine Daten.Nach Anfrage bei der englischen Yahoo-James-Group hat das Ding ca 3 PS und geht 35 british miles.Das wird eine Gaudi werden.Gruß Georg
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- Four Stroker
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Double Jamser
Hallo Martin,die KBA Anfrage habe ich heute geladen,gedruckt,ausgefüllt und kommt morgen zur Post.Was ist dann nach dem Straßenverkehrsamt mit dem Brief beantragen?Muß ich dann die Kiste entweder zum TÜV oder DEKRA jeweils 4 Kilometer hinschieben,da nicht versichert?Hm???Gruß Georg
- Martin
- Mutti
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Hallo Georg!
Nun ja, Du musst für eine Vollabnahme zum TÜV, Dekra geht nicht (bzw. DEKRA in den neuen Bundesländern, TÜFF in den alten)
Wenn die Maschine nicht zugelassen ist, musst Du richtigerweise anders hinkommen. Alternativ kannst Du Dir ein Kurzzeitkennzeichen besorgen. Sprich vorher mit der Versicherung, dass sie das verrechnen nach der Zulassung.
Ansonsten Hänger oder Bulli?
Wenn das KBA eine positive Rückantwort gibt, mit diesem Schrieb zum Straßenverkehrsamt. Dort den Brief beantragen, anschließend zum TÜV. Nimm dorthin alle Bilder mit die Du hast, schreib die Daten auf ein Blatt, wiege die Maschine vorher, vermesse die Länge und die Höhe, rechne 35 mph einfach in km/h um und gib das an,, benenne einfach die angegebenen 3 PS (in kw natürlich), such Dir eine passende Nenndrehzahl aus und schau nach, welche Geräuschwerte für das Baujahr maximal erlaubt waren und gebe diese an. Dann hast Du ganz schnell die wichtigsten Daten und der Prüfer hat weniger Arbeit (und Grund zum meckern)
Das klappt schon!
Besten Gruß, Martin
Nun ja, Du musst für eine Vollabnahme zum TÜV, Dekra geht nicht (bzw. DEKRA in den neuen Bundesländern, TÜFF in den alten)
Wenn die Maschine nicht zugelassen ist, musst Du richtigerweise anders hinkommen. Alternativ kannst Du Dir ein Kurzzeitkennzeichen besorgen. Sprich vorher mit der Versicherung, dass sie das verrechnen nach der Zulassung.
Ansonsten Hänger oder Bulli?
Wenn das KBA eine positive Rückantwort gibt, mit diesem Schrieb zum Straßenverkehrsamt. Dort den Brief beantragen, anschließend zum TÜV. Nimm dorthin alle Bilder mit die Du hast, schreib die Daten auf ein Blatt, wiege die Maschine vorher, vermesse die Länge und die Höhe, rechne 35 mph einfach in km/h um und gib das an,, benenne einfach die angegebenen 3 PS (in kw natürlich), such Dir eine passende Nenndrehzahl aus und schau nach, welche Geräuschwerte für das Baujahr maximal erlaubt waren und gebe diese an. Dann hast Du ganz schnell die wichtigsten Daten und der Prüfer hat weniger Arbeit (und Grund zum meckern)
Das klappt schon!
Besten Gruß, Martin
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Craig Vetter
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Erfahrungsbericht
Hallo beisammen,
ich möchte nur darauf hinweisen, dass es sich lohnt, einen Gutachter zu finden, der sich mit alten Motorrädern auskennt.
Ich war im Mai mit meiner aus England importierten G3 zum Vollgutachten hier beim lokalen TÜV, hatte jede Menge Unterlagen dabei.
Der Prüfer war total überfordert, hat die Getriebenummer als Motornummer interpretiert usw. Nachdem er vorgeschlagen hat, das Motorrad mindestens eine Woche zu behalten um die notwendigen Tests (Geschwindigkeitsmessung und Geräuschmessung...) durchzuführen, haben wir die Sache abgeblasen. Ich wurde vollkommen korrekt und freundlich behandelt, aber in der Sache war einfach nicht genug Wissen vorhanden.
Ich bin den Leuten auch nicht böse, der Prüfer war deutlich jünger als die G3 und er hat sowas vorher noch nie gesehen.
Das Gutachten, das ich dann woanders beim TÜV machen liess hat übrigens mittlerweile einen kanppen Hunderter gekostet (TÜV Süd Mai 06).
Vielleicht bekommst Du ja im Forum einen Hinweis, welche Prüfstelle mit welchem Prüfer in Deiner Nähe zu empfehlen ist.
Ausserdem würde ich vorher fragen, ob Du die Machine auf dem Hänger bringen kannst, wenn der Prüfer auf die Strasse damit will braucht er das Kurzzeitkennzeichen.
Viel Erfolg und Spass mit der Maschine
Ludwig
ich möchte nur darauf hinweisen, dass es sich lohnt, einen Gutachter zu finden, der sich mit alten Motorrädern auskennt.
Ich war im Mai mit meiner aus England importierten G3 zum Vollgutachten hier beim lokalen TÜV, hatte jede Menge Unterlagen dabei.
Der Prüfer war total überfordert, hat die Getriebenummer als Motornummer interpretiert usw. Nachdem er vorgeschlagen hat, das Motorrad mindestens eine Woche zu behalten um die notwendigen Tests (Geschwindigkeitsmessung und Geräuschmessung...) durchzuführen, haben wir die Sache abgeblasen. Ich wurde vollkommen korrekt und freundlich behandelt, aber in der Sache war einfach nicht genug Wissen vorhanden.
Ich bin den Leuten auch nicht böse, der Prüfer war deutlich jünger als die G3 und er hat sowas vorher noch nie gesehen.
Das Gutachten, das ich dann woanders beim TÜV machen liess hat übrigens mittlerweile einen kanppen Hunderter gekostet (TÜV Süd Mai 06).
Vielleicht bekommst Du ja im Forum einen Hinweis, welche Prüfstelle mit welchem Prüfer in Deiner Nähe zu empfehlen ist.
Ausserdem würde ich vorher fragen, ob Du die Machine auf dem Hänger bringen kannst, wenn der Prüfer auf die Strasse damit will braucht er das Kurzzeitkennzeichen.
Viel Erfolg und Spass mit der Maschine
Ludwig
- Martin
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Du hast Recht. Warum auch immer so eine Bescheinigung nur kurz gültig ist verschließt sich mir zwar, aber trotzdem.Malte F. hat geschrieben:moin moin
ich bin der meinung das die KBA bescheinigung nur eine gültigkeit von 4 wochen hat, also evtl vorher schonmal alles abklären und besorgen!
Ich denke es ist einfach wichtig, so viele Daten wie möglich dabei zu haben, so dass der Prüfer eben nicht alles selber erfahren muss. Zur Not kann man sich einfach ein Datenblatt selber basteln. Ich könnte z.B. eines mit Club Briefkopf erstellen. Die Prüfer sind eher dankbar für so etwas. Und seien wir mal ehrlich: Was kann man bei einem Moped wie der James schon großartiges schlimmes machen auf der Straße? Darf die eigentlich auf die Autobahn? Mit 98cm³ dürfte es auch noch eine 125er Zulassung geben, oder?
Als weitere Möglichkeit gibt es auch einen Service des TÜV selber, wo man Daten abfragen kann. Natürlich haben die auch eine Datenbank. Ich weiß nur nicht, wo man das macht, meine noch Stuttgart im Hinterkopf zu haben? Einfach mal beim TÜV vorher nachfragen ist zumindest kein Fehler.
Martin
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Craig Vetter
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- Four Stroker
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Double Jamser
Hallo,ich denke mit ca 3 PS und geschätzten 45 bis 50 km/h fahre ich lieber nicht auf der Autobahn.Ich glaube da ist mindestens 80 km/h vorgeschrieben.Ich sehe es immer wieder bei den Mofas in der Stadt die mit 25 km/h alles blockieren.Ein mulmiges Gefühl für Mofafahrer wenn ein 40-tonner auffährt.Jetzt gibts noch ein Problem,die 49er-James ist lackmäßig weit besser in Schuß,die 51er technisch besser dran.Hm,der Rahmen der 49er,mit dem Motor der 51er.mal tüfteln.
- jan
- Julio Matchlesias
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Sag mal: warum eigentlich der ganze Stress mit TÜV, Gutachten, Brief etc.?
Bei 3 PS und 45 bis 50 km/h würd´ ich einfach ein Versicherungskennzeichen hinten dranschrauben, und fertig. Gut, dann hast Du zwar noch keine ABE oder dergleichen, aber rein von den Eckdaten des Fahrzeuges her (Leistung, Höchstgeschwindigkeit) kann da keiner dran Anstoß nehmen.
Ich muss mich jetzt nur noch mal schlau machen, ob das Versicherungskennzeichen an max. 50 ccm gebunden ist; ich glaube aber nicht. Das checke ich am Montag im Büro... Melde mich wieder.
Bei 3 PS und 45 bis 50 km/h würd´ ich einfach ein Versicherungskennzeichen hinten dranschrauben, und fertig. Gut, dann hast Du zwar noch keine ABE oder dergleichen, aber rein von den Eckdaten des Fahrzeuges her (Leistung, Höchstgeschwindigkeit) kann da keiner dran Anstoß nehmen.
Ich muss mich jetzt nur noch mal schlau machen, ob das Versicherungskennzeichen an max. 50 ccm gebunden ist; ich glaube aber nicht. Das checke ich am Montag im Büro... Melde mich wieder.
May our engines never run out of oil, fuel and sparks!
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- Four Stroker
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Double Jamser
Hallo,freut mich daß ihr so behilflich seid.Ich fuhr heute zum ersten Mal die 52er in unserem Garten.Gehen zwar nur 20 Meter,dann um den Apfelbaum rum,dann wieder Gegengerade,alles im ersten Gang,aber mich wundern schon die Minibremsen,verzögern sehr gut.Der Villiers Mark 1F-Motor läuft auch ohne choke beim ersten Tritt,nun müßte ich halt die ganze gute Technik der 52er in den Rahmen der 49er implantieren.Da werde ich wohl noch ein Formular an das Kraftfahrt-Bundesamt mit dem Rahmen der 49er schreiben müssen.Identisch sind beide bis auf einen anderen Werkzeugkasten.Ich stelle mal neue Bilder in meine Homepage,sage bescheid.Bis bald Freunde,Georg
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- Four Stroker
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Double Jamser
So,mit Ach und Krach habe ich neue Fotos von den beiden James in meine Homepage gekriegt,zu sehen unter http://www.georghoegen.homepage.t-online.de
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- Four Stroker
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Double Jamser
Hallo Jan,ich meine die Barriere ist 50ccm.Wenn der Motor 51ccm hat,hast du ein ausgewachsenes Motorrad(weiß ich noch seit 1972,damals wurde der Führerschein 1 und 3 gemacht).Und wenn die 51ccm-Maschine nur 1 PS hat,fährst du ein Motorrad.Ist zwar alles Käse,aber der Gesetzgeber legt 50ccm vor,Gruß Georg
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Re: Double Jamser
Kann man dem TÜV nicht einfach sagen, dass der Motor 50 cm³ besitzt...transceivergeorg1999 hat geschrieben:Hallo Jan,ich meine die Barriere ist 50ccm.Wenn der Motor 51ccm hat,hast du ein ausgewachsenes Motorrad(weiß ich noch seit 1972,damals wurde der Führerschein 1 und 3 gemacht).Und wenn die 51ccm-Maschine nur 1 PS hat,fährst du ein Motorrad.Ist zwar alles Käse,aber der Gesetzgeber legt 50ccm vor,Gruß Georg



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Craig Vetter
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- jan
- Julio Matchlesias
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- Registriert: Samstag 5. August 2006, 00:17
- Wohnort: 65779 Kelkheim
Hab´ mich heute im Büro mal schlau gemacht. Leider wahr, Versicherungskennzeichen geht nur bis 50 ccm.
Leichtkrafträder zwischen 50 und 125 ccm mit max. 11 kW sind zwar nicht zulassungs- (§ 18 Absatz 2 Ziffer 4a StVZO), aber kennzeichenpflichtig (§ 18 Absatz 4 Ziffer 3 StVZO).
Leider hängt man damit am Fliegenfänger, denn dafür bedarf es einer Betriebserlaubnis. Das einzige, was entfällt, ist das Erfordernis eines Kfz.-Briefes (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II, wie es meines Wissens jetzt heißt). Vgl. § 18 Absatz 4a StVZO.
Immerhin ist es beruhigend zu wissen, dass nach § 21 StVZO auch eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge erteilt werden kann. Man braucht dafür "nur" das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen. Wörtlich: "In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein und, soweit vorgesehen, in den Fahrzeugbrief." So schön können deutsche Gesetze sein!!
Jetzt sind wir also wieder bei dem Vorschlag, mit einer möglichst guten Datensammlung zu einem wohlgesonnenen Gutachter zu marschieren und sich einen entsprechenden Schrieb erstellen zu lassen. Das muss kein TÜV-DEKRA-Baurat sein!!
Und dann direkt zur Zulassungsstelle, Fahrzeugschein/ABE ausstellen lassen - siehe oben: Brief-Zwang entfällt!
Und ich denke mal, mit dem förmlichen Zulassungsverfahren entfällt auch der ganze "Driss" mit KBA, Aufgebot etc. Das wäre ja zumindest schon mal ein handfester Vorteil.
Frag mich jetzt bitte nicht nach der Kfz-Steuer! Das ist wieder `ne andere Baustelle. Aber es kann sogar sein, dass die Mühle so steuerfrei bleibt. Nur um den Nachweis einer regulären Haftpflichtversicherung - und damit um die berühmt-berüchtigte Deckungskarte - wirst Du nicht umhin kommen. Die wirst Du zwecks Aushändigung eines schönen Kennzeichens vorlegen müssen. Aber dafür findest Du jederzeit einen Versicherer (wenn nicht: ich erledige das... )
Gruß & gutes Gelingen, Jan
Leichtkrafträder zwischen 50 und 125 ccm mit max. 11 kW sind zwar nicht zulassungs- (§ 18 Absatz 2 Ziffer 4a StVZO), aber kennzeichenpflichtig (§ 18 Absatz 4 Ziffer 3 StVZO).
Leider hängt man damit am Fliegenfänger, denn dafür bedarf es einer Betriebserlaubnis. Das einzige, was entfällt, ist das Erfordernis eines Kfz.-Briefes (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II, wie es meines Wissens jetzt heißt). Vgl. § 18 Absatz 4a StVZO.
Immerhin ist es beruhigend zu wissen, dass nach § 21 StVZO auch eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge erteilt werden kann. Man braucht dafür "nur" das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen. Wörtlich: "In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein und, soweit vorgesehen, in den Fahrzeugbrief." So schön können deutsche Gesetze sein!!
Jetzt sind wir also wieder bei dem Vorschlag, mit einer möglichst guten Datensammlung zu einem wohlgesonnenen Gutachter zu marschieren und sich einen entsprechenden Schrieb erstellen zu lassen. Das muss kein TÜV-DEKRA-Baurat sein!!
Und dann direkt zur Zulassungsstelle, Fahrzeugschein/ABE ausstellen lassen - siehe oben: Brief-Zwang entfällt!
Und ich denke mal, mit dem förmlichen Zulassungsverfahren entfällt auch der ganze "Driss" mit KBA, Aufgebot etc. Das wäre ja zumindest schon mal ein handfester Vorteil.
Frag mich jetzt bitte nicht nach der Kfz-Steuer! Das ist wieder `ne andere Baustelle. Aber es kann sogar sein, dass die Mühle so steuerfrei bleibt. Nur um den Nachweis einer regulären Haftpflichtversicherung - und damit um die berühmt-berüchtigte Deckungskarte - wirst Du nicht umhin kommen. Die wirst Du zwecks Aushändigung eines schönen Kennzeichens vorlegen müssen. Aber dafür findest Du jederzeit einen Versicherer (wenn nicht: ich erledige das... )
Gruß & gutes Gelingen, Jan
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