zum Thema "Postbote vs. Nachbar" habe ich diese Woche einen interessanten Artikel zu dem Thema "Empfänger haben kaum Rechte, ihre Pakete direkt zu erhalten" gelesen. Dann hat es nur noch ein paar Tage gedauert bis ich mit meinen Ü40 wieder zusammengekriecht habe wo wir das Thema diese Woche schon mal hatten. Der Uli wars im Thread "unser seriöser Freund" ...
Was wäre eigentlich gewesen wenn der nette Nachbar die Norton Tüten lieber für sich behalten und einfach behauptet hätte die Dinger nieUli hat geschrieben:Entwarnung - auch heuer ist Weihnachten noch VOR Sylvester.
Die Chromflinten waren (ungefragt und unbenachrichtigt) beim übernächsten Nachbarn deponiert worden. Der hat dann geschaltet.
Warscheinlich ist er froh, wenn die Norton neue Schalldämpfer bekommt.
Ich weiss gar nicht wieso...
1. Darf der Nachbar zum Postboten werden?
Bei den meisten Paketdiensten steht diese sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn in den Vertragsbedingungen. Bis vor kurzem mussten die Dienste noch nicht einmal eine Benachrichtigungskarte ausfüllen. Erst ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln legte 2011 fest, dass der Empfänger zumindest über sein Paket beim Nachbarn informiert werden muss - und zwar mit einer Karte im Briefkasten.
2. Wer gilt überhaupt als Nachbar?
Pakete abholen kann eine gute Möglichkeit sein, die Bewohner in der ganzen Straße kennenzulernen, denn manche Zusteller fassen den Begriff Nachbar ziemlich weit. Hannelore Brecht-Kaul von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aber sagt: "Die Zustellung sollte sich auf die Nachbarn in räumlich unmittelbarer Nähe beschränken." Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf von 2007 geht die Nachbarschaft in ländlichen Gebieten zwar über das direkt angrenzende Grundstück hinaus. Umgekehrt gelten in städtischen Mehrfamilienhäusern nur die Bewohner einer anderen Wohnung im selben Haus als Nachbarn, in sehr großen Wohnanlagen sogar nur die Bewohner derselben Etage.
3. Was tun, wenn der Nachbar das Paket nicht wieder herausrückt?
Sobald der Zustelldienst das Paket abgeliefert hat - und die Ersatzzustellung an den Nachbarn ist ja erlaubt-, ist für ihn der Auftrag erledigt. Ein Vertragsverhältnis gab es ohnehin nur zwischen Absender und Paketdienst. Streitet der Nachbar also ab, das Päckchen erhalten zu haben, "hat der
Empfänger Pech gehabt", sagt Serkan Antmen, zuständig für den Bereich Post beim Deutschen Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT). Es sei denn, der Absender ist ein Händler und es wurde bei der Bestellung vereinbart, dass das Päckchen nur eigenhändig übergeben werden darf. Dann muss der Händler den Kaufpreis erstatten. Die bestellte Ware jedoch muss er nicht noch einmal liefern, das entschied 2003 der Bundesgerichtshof.
4. Kann man verhindern, dass Pakete bei den Nachbarn abgegeben werden?
Wer im Internet bestellt, kann dem Händler mitteilen, dass die Ware nur persönlich abgeliefert werden darf. Der Händler bucht beim Zusteller dann den Zusatz "eigenhändig". Bei der deutschen Post gibt es auch die Möglichkeit, sich Pakete nach Wunschtag, Wunschort, Wunschnachbar, in die Filiale oder eine Packstationliefern zu lassen. "
Fazit: Wer sicher sein will, dass er seine Roadster oder sonstige Tüten auch wirklich bekommt sollte beim Kauf mit dem Händler eine "Eigenhändige" Zustellung vereinbaren. Sonst ist man im Verlustfalle der Dumme und kann den Nachbarn (wenn er denn ausfindig gemacht werden kann ) nur auf Herausgabe ver
André