Zulassung ohne Lichtanlage

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Markus
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Zulassung ohne Lichtanlage

Beitrag von Markus »

Ich habe ein kleines Problem. Eine von meinen Maschinen hat keine Lichtanlage, die TÜV-Stelle verweigert die Zulassung. In einem anderen Forum habe ich einmal gelesen dass ein Oldtimer, wenn orignal nicht vorhanden, über keine Lichtanlage verfügen muss und dennoch zugelassen werden kann. Man bekommt die Auflage von Reflektoren und darf nicht nach Einbruch der Dämmerung fahren (macht Sinn!). Allerdings war diese Aussage nicht auf einen Paragraphen bezogen - im Gespräch mit meinem TÜV-Menschen verneinte dieser diese Möglichkeit: Es müsste immer eine Lichtanlage montiert sein.

Hat von Euche einer Ahnung was man da machen könnte oder kann mir einen Auszug aus einer offiziellen Zulassungsordnung zusenden? Wäre schade wenn ich die Maschine nur auf Rennen bewegen könnte.

:cry:
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Martin
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Beitrag von Martin »

Hallo Markus!
Also ein Motorrad ohne Lichtanlage ist schon ne Sache... Ich habe die TÜV §§ durchforstet und keinen Passus gefunden, von dem sich eine Befreiung von Licht ableiten ließ.
WENN, dann dürfte es eh nur auf Schnauferl anwendbar sein, ein Motorrad spätestens nach dem Krieg dürfte keine Zulassung ohne Licht bekommen zu sein. Dies, weil es da schon technischer Standard war und der Gesetzgeber in besonders wichtigen Dingen auch eine Nachrüstpflicht verordnet hat. Klar gab es Wettbewerbsmaschinen ohne Licht (T120TT), diese aber hier ohne Licht zulassen zu dürfen schließe ich aus.
Ich denke auch, dass es auf Dauer ziemlich teuer werden würde.. ständig Knöllchen wgeen Fahren ohne Abblendlicht am Tage :twisted: :wink:
Besten Gruß, Martin

PS: Um was für eine Maschine und Baujahr handelt es sich eigentlich?
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Craig Vetter
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Ralph G.Wilhelm
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Beitrag von Ralph G.Wilhelm »

Es ist in England möglich Motorräder mit einer "daylight licence" zu betreiben. Doch auch dort sind gewisse Auflagen zu erfüllen.
Unsere englichen Freunde können evtl.dazu etwas sagen.
....aber bei uns?
Kanns mir nicht vorstellen, lasse mich aber gerne belehren.

Gruß aus Weertzen
Ralph
Markus
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Beitrag von Markus »

Danke für die schnellen Antworten.

Es handelt sich dabei um eine 1928er BSA. Damals gab es zwar schon Lichtanlagen, als Karbidsystem oder sogar schon in elektrischer Aüsführung, allerdings nur als aufpreispflichtiges Zubehör. Die Maschine ist also im "Originalzustand" obwohl ohne Lichtanlage. Meines wissens nach muss sie dann auch keine Lichtanlage haben. Untenstehend ist der Link von dem ich die Infos habe - wie verlässlich diese sind sei dahingestellt ...

http://www.motoclub.de/Motoclub%20aktue ... egeln.html

Habe allerdings die Erfahrung gemacht (wie vermutlich jeder der sich mit Oldies beschäftigt) dass jeder TÜV-Prüfer was anderes erzählt. Manchmal habe ich ein wenig den Eindruck dass die Jungs das nicht mal aus Gehässigkeit machen sondern weil die Regeln einfach zu Unübersichtlich sind und bevor man was falsches sagt sagt man eben erst einmal "Nein"...

Gruß aus Stuttgart,
Markus
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Martin
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Beitrag von Martin »

Markus!
Aber da hast Du doch schon mal was. Wenn Du jetzt mal bei Motoclub anrufst können die Dir bestimmt hilfreiche Tipps geben.
Ich sehe ein, dass es an so einer alten Maschine etwas sonderbar anmuten würde, moderne Diodenlichter anzubringen...
Ich hör mal bei einem Bekannten nach...
Besten Gruß, Martin
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Craig Vetter
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Hans
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Beitrag von Hans »

Also meines Wissens nach ist es so, daß man mit der roten 07er-Nummer auch Maschinen bewegen kann, die von Haus aus noch keine Beleuchtungsanlage hatten. Macht jedenfalls ein Bekannter von mir mit seiner Elfa 500 (Bj. ~1930) so, und neulich sind wir auf dem Weg zum Teilemarkt in eine Kontrolle reingekommen, bei der die Büttel zwar ungläubig gestaunt haben, aber letztendlich aufgegeben haben. Damals waren Beleuchtungen noch optionale Extras, und mit der roten Nummer kann das Fahrzeug im Originalzustand gefahhren werden.

Viele Grüße
Hans
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zens
Manxman
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Beitrag von zens »

hi markus,

wenn ich technische fragen hab, dann erkundige ich mich immer beim tüv in tauberbischofsheim/BW, die haben dort einen sehr kundigen ingenieur, der konnte mir beis jetzt immer weiter helfen.

grüße,
zens
Markus
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Beitrag von Markus »

Hallo Zens,

habe gerade eine Anfrage beim Regierungspräsidium in Stuttgart laufen. Diese Art Ausnahmegenehmigungen müssen wohl immer über die dortigen Kollegen laufen. Aber die Mühlen mahlen langsam und ich harre jetzt einfach mal der Dinge die da kommen - oder auch nicht ...
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T140E
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Beitrag von T140E »

Hatte mal eine T120TT in Aussicht, ohne Licht, mein Dealer meinte. es sei kein Problem, auch in D eine entsprechende "Tageszulassung" (haha) zu bekommen.
Der TÜV kommt zu ihm ins Haus.
Falls Du nicht weiterkommst, frag' mal bei BMC in Ramberg nach.
Falls Du nicht so weit von der Pfalz wegwohnst.
Hat auch eine Homepage.
Es grüßt der Mitch

Je regrette la mort de mon coiffeur !
(Frisör tot, verstäähn ?)
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