Klaus Thoms hat geschrieben:Den Brief ignoriert der Mann völlig ( ich übernehme doch nicht die Fehler anderer , die Daten müssen ja belastbar sein !!)
Wie schon mehrfach erwähnt ist er mit der Haltung leider auf der sicheren Seite, Briefkopie ist reine Kulanz bzw. "kleiner Dienstweg" - und v.a. kann der Kollege wirklich nicht wissen, wie denn welche Eintragung zustande gekommen ist. AFAIK werden die Prüfer grade darauf getrimmt, Briefkopien grundsätzlich nicht mehr anzuerkennen - warum auch, damit schenkt man dem "Kunden" doch nur Leistungen, die er sonst teuer bezahlen müsste. Deswegen würde ich da auch nicht allzuviel Hoffnung auf eine A50-Briefkopie setzen.
Es fehlt Ihm jetzt das Fahrgeräusch , da hat er nichts in der Datenbank , mur für die A65 , meine Vorschlag den dem Baujahr entsprechenden Maximalwert einzusetzen tut er nicht , das würde ja nicht stimmen , jetzt hänge ich schon eine Woche deshalb rum , wahscheinlich will der ne Fahrgeräuschmessung machen ( die ich natürlich Löhnen muss , bestimmt sehr preiswert ).
Beschleunigte Vorbeifahrt ist mega-aufwendig und darf AFAIK v.a. nur von akreditierten Prüflaboren durchgeführt werden, wenn sich der TÜVler dazu selbst berufen fühlt, leidet er an Größenwahn. Die Meßstrecken müssen einen bestimmten Norm-Untergrund haben, dürfen keine reflektierenden Aufbauten in einem Umkreis von 50m haben und müssen z.B. in einem Mindestabstand von Windrädern etc. sein. Das haben so nur ein paar Handvoll Prüfinstitute aufgebaut. Wenn der Typ sowas selber machen will auf dem Betriebsgelände, ist es wirklich reine Geldscheiderei, weil das Ergebnis nicht "prozesssicher" sein wird.
Und was ist wenn der Wert höher als der zulässige ist ?
Welches Bj. hat die Kiste denn? Frag ihn doch mal spasseshalber, ob er den richtigen Grenzwert - in Db(A) wohlgemerkt, DIN-Phon misst heute wohl keiner mehr offiziell - überhaupt einwandfrei benennen kann. Und dann soll er Dir erstmal ein Prüflabor nennen. Ich hab bei der Norton schon die Aussagen von offizieller Seite bekommen, dass sie 86Db(A) abgeben darf, ein anderer hat die berühmten 26 Db(A) draufgerechnet, die aber AFAIK beim Standgeräusch relevant sind. Gemessen bei einer "inoffiziellen" Vorbeifahrt an meinem alten Institut hatte ich 109Db(A) im Zweiten und 90 Db(A) im Dritten.
Langer Rede kurzer Sinn: Such Dir eine andere Prüfstelle, notfalls in einem Landkreis, dann brauchst Du da nur einen Bekannten, der Dir die Kiste für die paar Tage "abkauft", die die Zulassung dauert.
Tim
1946 Indian Chief-1956 Norton Dommie-1970 Norton Commando Roadster-1972 HD FLH1200 Electra Glide-1972 Norton Commando
1968 Lotus Elan+2-1997 Lotus Elise S160-1999 Lotus Elise
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