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Gebührenbescheid EPCplc
Verfasst: Sonntag 9. November 2025, 12:44
von Sauerländer
Moin,
hat jemand schon mal Erfahrung mit diesem Inkasso Unternehmen gemacht?
Wir waren im Sommer auf der Insel. Irgendwo vor London sind wir über eine Autobahn Brücke gefahren, die gebührenpflichtig war. Waren auf der falschen Spur, auf der die Fahrzeuge automatisch erfasst wurden. Es war uns klar, dass da irgendetwas, Gebührenbescheid oder so, kommen würde. Bis vorgestern kam nix. Jetzt ist ein Gebührenbescheid ins Haus geflattert, auf dem eine Straßenbenutzungsgebühr von umgerechnet € 3,01 und eine Strafgebühr von €129,49 ausgewiesen sind. Siehe Anhang.
In dem Schreiben wird auf eine Zahlungsaufforderung vom 07.08.2025 Bezug genommen , die aber nie bei uns zu Hause angekommen ist.
Wie weiter?
Ich denke, dass ich bei EPCplc dem Gebührenbescheid widersprechen werde mit der Aufforderung, den Nachweis zu erbringen, dass die Zahlungsaufforderung vom 07.08. mir zugestellt worden ist. Die Straßenbenutzungsgebühr werde ich selbstverständlich überweisen. Für andere sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar!
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Re: Gebührenbescheid EPCplc
Verfasst: Sonntag 9. November 2025, 13:26
von Mineiro
Ja schreib die mal an mit dem Hinweis das du das Schreiben nicht bekommen hast. Die sollen dir das Schreiben vom 7.8. nochmal zustellen und bitte gleichzeitig um Fristverlängerung zur Klärung des Sachverhaltes
Dann mal schauen was passiert.
Mich hat es auch mal erwischt in Irland. War ziemlich teuer aber ist halt mein Fehler wenn man nicht alle mautpflichtigen Straßen kennt

Re: Gebührenbescheid EPCplc
Verfasst: Sonntag 9. November 2025, 18:04
von jan
Sauerländer hat geschrieben: Sonntag 9. November 2025, 12:44Ich denke, dass ich bei EPCplc dem Gebührenbescheid widersprechen werde mit der Aufforderung, den Nachweis zu erbringen, dass die Zahlungsaufforderung vom 07.08. mir zugestellt worden ist.
Die Straßenbenutzungsgebühr werde ich selbstverständlich überweisen. Für andere sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar!
Besser erst mal garnix zahlen. Nicht, dass Dir das schon als Anerkennung der Zahlungspflicht (auch im Hinblick auf die Strafgebühr) ausgelegt werden kann...
Erst mal sollen die den
gesamten Sachverhalt belegen, inklusive des von Dir - zu Recht - eingeforderten Beleges der ersten Benchrichtigung.
Re: Gebührenbescheid EPCplc
Verfasst: Sonntag 9. November 2025, 18:35
von speedtwin
jan hat geschrieben: Sonntag 9. November 2025, 18:04
Sauerländer hat geschrieben: Sonntag 9. November 2025, 12:44Ich denke, dass ich bei EPCplc dem Gebührenbescheid widersprechen werde mit der Aufforderung, den Nachweis zu erbringen, dass die Zahlungsaufforderung vom 07.08. mir zugestellt worden ist.
Die Straßenbenutzungsgebühr werde ich selbstverständlich überweisen. Für andere sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar!
Besser erst mal garnix zahlen. Nicht, dass Dir das schon als Anerkennung der Zahlungspflicht (auch im Hinblick auf die Strafgebühr) ausgelegt werden kann...
Erst mal sollen die den
gesamten Sachverhalt belegen, inklusive des von Dir - zu Recht - eingeforderten Beleges der ersten Benchrichtigung.
Hm, die Zahlungspflicht für die Straßengebühr an sich dürfte unstrittig sein siehe hier:
https://www.gov.uk/pay-dartford-crossing-charge
Tatsächlich sind wir da letztes Jahr auch lang gefahren, und ich hatte mich gewundert, dass da trotz des Schildes "toll crossing" keine Automaten waren. Ich hatte das dann abends gegoogelt und ich meine, wir haben das dann nachträglich noch am nächsten Tag bezahlt.
Good luck,
Wolfram
Re: Gebührenbescheid EPCplc
Verfasst: Sonntag 9. November 2025, 19:55
von Sauerländer
Moin,
die Straßenbenutzungsgebühr habe ich überwiesen und dem Bescheid widersprochen. EPC hat sich per Mail gemeldet. Man versucht innerhalb von 28 Tagen zu antworten. Der Widerspruch hat erstmal aufschiebende Wirkung.
Was ich auch gewaltig finde ist, dass ich den Gebührenbescheid erhalte, weil ich nicht innerhalb der entsprechenden Frist den Bescheid nicht angefochten haben (wie schon geschrieben ist uns nix zugestellt worden), meine angebliche Darstellung des Ereignisses (die es nicht gab) abgelehnt wurde und mir darüber Mitteilung (die gab es auch nicht) zugegangen wäre. Und dann wäre der Widerspruch (den es nicht gab) vom Gericht für Verkehrsstrafsachen abschlägig beschieden worden. Auch darüber habe ich kein Schriftstück. Steht alles im Gebührenbescheid, da werden Schreiben und Mitteilungen aufgeführt, die ich nicht erhalten oder gemacht habe. Merkwürdig! Ich berichte weiter.
Gruß Rolf, der etwas verwirrt ist.
Re: Gebührenbescheid EPCplc
Verfasst: Sonntag 9. November 2025, 20:35
von Benni ES2
Hallo Rolf
mWn ist das erst belastbar rechtskräftig, wenn es Zustellungsnachweise gibt. Anfordern.
Die EPclc ist ein privates Inkassounternehmen und hat keinen guten Ruf. Sie werden verdächtigt, unseriös, speziell mit nicht UK Bürgern, alles so zu spielen, dass sie selbst damit am meisten Geld verdienen.
Viel Erfolg!
LG
B
Re: Gebührenbescheid EPCplc
Verfasst: Mittwoch 26. November 2025, 16:17
von Sauerländer
Moin,
ich wollte euch mitteilen, wie die Angelegenheit verlaufen ist.
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Gestern erhielt ich obige Mail.
Erledigt! Offensichtlich hat sich der Einspruch gelohnt!
Gruß Rolf
Re: Gebührenbescheid EPCplc
Verfasst: Mittwoch 26. November 2025, 17:09
von Öko
Kurzer Dienstweg...

Re: Gebührenbescheid EPCplc
Verfasst: Mittwoch 26. November 2025, 17:45
von Goldstar
Es ist immer wieder erstaunlich.
Da versucht es doch das Inkassounternehmen mit echter Wegelagerei.
Schön das es so ausgegangen ist.
Gruß Klaus
Re: Gebührenbescheid EPCplc
Verfasst: Donnerstag 27. November 2025, 07:34
von Maulwurf
Dreckige Wegelagerer, licht- und arbeitsscheues Gesindel.
Da bleibt zum Schluss nur die Erkenntnis:
"Selbst ein herrlicher T2
schützt nicht vor Wegelagerei."
Gruß,
Markus