
Wie auch immer mein Internet Browser hat seit neustem eine KI Funktion und die habe ich mal mit der Frage was sich denn konkret ändert ab 1.1.2025 gefüttert. Anbei das Ergebnis mit Quellenangaben. Wenn ich das richtig verstehe heißt das, dass die Herstellerfreigaben für Reifen ab Produktionsdatum 1.1.2022 ab dem 1.1.2025 nicht mehr gültig sind und die Reifen,wenn sie von der Größe in der Zulassungsbescheinigung abweichen, durch eine Prüfstelle eingetragen werden müssen.
"Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung für Motorradreifen in Kraft. Diese besagt, dass alle Reifen mit einem DOT (Date of Manufacture) ab dem 1. Januar 2022 betroffen sind. Für Reifen mit einem DOT vor diesem Datum gilt eine Schonfrist bis zum 31. Dezember 2024¹². Das bedeutet, dass für diese Reifen weiterhin das Prinzip der Herstellerfreigabe gilt, und die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden¹². Wenn jedoch neue Reifen montiert werden, die von den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung abweichen, müssen diese bei einer Prüfstelle wie dem TÜV oder der Dekra abgenommen werden¹².
Diese Änderung könnte für Motorradfahrer mehr Aufwand und Kosten bedeuten, da eine Begutachtung und Abnahme durch eine Prüforganisation notwendig wird¹².
Quelle:
(1) Änderung für Motorradfahrer ab 2025: Diese Reifen muss der TÜV abnehmen. https://www.echo24.de/leben/auto/reifen ... 70810.html.
(2) Neuheiten für Biker: Was sich für Motorradfahrer ab 2025 ändert. https://www.echo24.de/leben/auto/aender ... 64974.html.
(3) Änderung für Motorradfahrer: Diese Reifen muss der TÜV ... - echo24.de. https://www.echo24.de/leben/auto/reifen ... 70810.html.
(4) Motorradfahrer in Deutschland treffen zwei Neuerungen - RUHR24. https://www.ruhr24.de/service/reifen-bi ... 93033.html."