jetzt wird mir erzählt, dass die im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind

gilt das generell?
IIRC isses so, dass Du, wie Se Nü ja schon schrub, das Ansauggeräusch änderst, wenn Du den vergleichsweise auf Lärmminimierung konstruierten Luftfilterkasten der T160 ausbaust und die seltsamen K&N-Dingers montierst. Und der T160-Kasten ist wirklich leise und dämpft das Ansauggeräusch ganz gut.Ralph G.Wilhelm hat geschrieben:...jetzt wird mir erzählt, dass die im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind...
Da bin ich bei Mutti. Luftfilter sind ja erst mal per se kein eintragungsrelevantes Merkmal.Martin hat geschrieben:Ich würde die anbauen und gut ist.
Seemann bleibt Seemannjan hat geschrieben:Ein nackichtes Chassis mit 6 Gurten abzuspannen muss Dir auch erst mal jemand nachmachen!![]()
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Da bin ich bei Mutti. Luftfilter sind ja erst mal per se kein eintragungsrelevantes Merkmal.jan hat geschrieben:Martin hat geschrieben:Ich würde die anbauen und gut ist.
Aber doch nicht für einen fast 50 Jahre alten englischen Exoten...Se Nü hat geschrieben:Das Problem ist die Rennleitung an den 729 Tagen danach.
Für die hast Du halt am besten ne ABE oder Eintragung dabei.
Genau..realistischer Betrachtungsabstand nenn ich das. Zeig mir irgend einen Polizisten der sich so im Detail auskennt. Never ever.Martin hat geschrieben:Aber doch nicht für einen fast 50 Jahre alten englischen Exoten...Se Nü hat geschrieben:Das Problem ist die Rennleitung an den 729 Tagen danach.
Für die hast Du halt am besten ne ABE oder Eintragung dabei.