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Re: Zulassung zum soundsovielten Mal...

Verfasst: Sonntag 2. Juni 2013, 23:08
von Phil
jan hat geschrieben: Schnapp Dir die FZV und die StVZO und lies die einschlägigen §§ selber nach - nich´ immer andere für sich arbeiten lassen! [-X
Tja, Jan... Wenn es denn nur so einfach wäre... Theorethisch ist es so, dass nach 7 Jahren eine Vollabnahme fällig ist. In Düsseldoof wird das aber dergestalt gehandhabt, dass das denen auf dem Straßenverkehrsamt so schnurz ist wie dem TÜV. Der TÜV sagt, solange es einen alten Brief gibt machen wir eine normale HU und gut. Die Zulassungsstelle schluckt das ohne Probleme, bzw. das ja´haben die wohl so abgekaspert miteinander.
Ich hab' das letztes Jahr mit einer Möhre durch: abgemeldet 2002, Brief vorhanden. HU beim TÜV Rheinland und zugelassen das Dings...

@Wolfram: Du wirst wohl mit der Zulassungsstelle und/oder TÜV quatschen müssen, so schwer das einem auch fallen mag. :mrgreen:

Schöne Grüße

Ph.

Re: Zulassung zum soundsovielten Mal...

Verfasst: Sonntag 2. Juni 2013, 23:47
von jan
Phil hat geschrieben:@Wolfram: Du wirst wohl mit der Zulassungsstelle und/oder TÜV quatschen müssen, (...)
Ich sach ja: Er muss es selber tun!! :grinsevil:

Re: Zulassung zum soundsovielten Mal...

Verfasst: Dienstag 4. Juni 2013, 16:49
von speedtwin
Phil hat geschrieben:
jan hat geschrieben: Schnapp Dir die FZV und die StVZO und lies die einschlägigen §§ selber nach - nich´ immer andere für sich arbeiten lassen! [-X
Tja, Jan... Wenn es denn nur so einfach wäre... Theorethisch ist es so, dass nach 7 Jahren eine Vollabnahme fällig ist. In Düsseldoof wird das aber dergestalt gehandhabt, dass das denen auf dem Straßenverkehrsamt so schnurz ist wie dem TÜV. Der TÜV sagt, solange es einen alten Brief gibt machen wir eine normale HU und gut. Die Zulassungsstelle schluckt das ohne Probleme, bzw. das ja´haben die wohl so abgekaspert miteinander.
Ich hab' das letztes Jahr mit einer Möhre durch: abgemeldet 2002, Brief vorhanden. HU beim TÜV Rheinland und zugelassen das Dings...

@Wolfram: Du wirst wohl mit der Zulassungsstelle und/oder TÜV quatschen müssen, so schwer das einem auch fallen mag. :mrgreen:

Schöne Grüße

Ph.
Also: TÜV sagt: HU reicht aus, aber besser nochmal mit der Zulassungsstelle sprechen
Zulassungsstelle sagt nach einigem hin und her: §21 ist notwendig

:juggle: