Es ist eben so, wie schon geschrieben wurde, das ein Typenschild angebracht sein MUSS...von unrichtiger Rahmennummer war nicht die Rede.chinakohl hat geschrieben:Äääh Phil,
Meine Karre ist aus`m Amiland - hatte aber trotzdem ein Typenschild - und was nun?
Allerdings: Der Detektüv sieht auch Gespenster, wo keine sind - was ist also so verkehrt an meiner Aussage?
TÜV mal wieder...
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Re: TÜV mal wieder...
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Re: TÜV mal wieder...
Du brauchst ab EZ 1969 ein Typenschild UND eine rahmenfest eingeprägte VIN, das eine schließt das andere nicht aus, und aus nachvollziehbaren Gründen sollte man die VIN auf dem Typenschild korrekt wiederholen.chinakohl hat geschrieben:Meine Karre ist aus`m Amiland - hatte aber trotzdem ein Typenschild - und was nun?
Welche Aussage? Ich seh nur Buchstaben....Allerdings: Der Detektüv sieht auch Gespenster, wo keine sind - was ist also so verkehrt an meiner Aussage?
Tim
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Re: TÜV mal wieder...
In diesem Zusammenhang ist Deine Aussage einfach bescheuert. Mann Mann Mann...chinakohl hat geschrieben:Äääh Phil,
Meine Karre ist aus`m Amiland - hatte aber trotzdem ein Typenschild - und was nun?
Allerdings: Der Detektüv sieht auch Gespenster, wo keine sind - was ist also so verkehrt an meiner Aussage?
UNd wenn Deine Karre ein Typenschild hatte, na toll. ALLE meine Engländer, außer die BSA, haben KEIN Schild und es hat noch niemals irgendwen gejuckt.
Wo hat das was mit getürkt zu tun?
Ich gebe Dir insofern Recht, dass man hier öffentlich keine "Tipps" geben sollte, wie man Regelungen und Beschränkungen umgehen könnte.
Trotzdem ist das alles natürlich ein offenes Geheimnis, das weiß auch der TÜV und die Zulassungsbehörden. Man sollte sie eben nicht durch große Öffentlichkeit reizen.
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Re: TÜV mal wieder...
Martin hat geschrieben:Ich gebe Dir insofern Recht, dass man hier öffentlich keine "Tipps" geben sollte, wie man Regelungen und Beschränkungen umgehen könnte.
Trotzdem ist das alles natürlich ein offenes Geheimnis, das weiß auch der TÜV und die Zulassungsbehörden. Man sollte sie eben nicht durch große Öffentlichkeit reizen.
Der Einwand von Arvid ist schlicht in vollem Umfang sinnlos, frei von Sachkenntnis und schreit eigentlich nach einem Hinweis auf Herrn Nuhr.
Tim
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Re: TÜV mal wieder...
Hatte beid er Vollabnahme und weiteren Einzelgutachten bei meiner 63er Bonnie das Typenschild lose im Kfz Brief liegen...durfte ich im Nachgang anbringen.
Demnach braucht es bei Fahrzeugen vor Ez. 69 keine Typenschilder, wenn diese nicht ab Werk vorhanden sind?
Demnach braucht es bei Fahrzeugen vor Ez. 69 keine Typenschilder, wenn diese nicht ab Werk vorhanden sind?
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Re: TÜV mal wieder...
Sonst hast Du eigentlich weniger Probleme mit sinnentnehmendem Lesen, HaseTim hat geschrieben:Martin hat geschrieben:Ich gebe Dir insofern Recht, dass man hier öffentlich keine "Tipps" geben sollte, wie man Regelungen und Beschränkungen umgehen könnte.
Trotzdem ist das alles natürlich ein offenes Geheimnis, das weiß auch der TÜV und die Zulassungsbehörden. Man sollte sie eben nicht durch große Öffentlichkeit reizen.Welche Regelung oder Beschränkung umgeht man denn, wenn man selbst ein Typenschild anbringt, wie es die Regelungen und Beschränkungen erfordern? Es geht ums Typenschild, nicht um die Fahrgestellnummer. Das eine hat mit dem anderen nur insofern zu tun, als dass auf dem Typenschild die eigentliche VIN wiederholt wird, neben vier weiteren Angaben, die so in den Paarbieren stehen (und tunlichst gleich sein sollten).
Der Einwand von Arvid ist schlicht in vollem Umfang sinnlos, frei von Sachkenntnis und schreit eigentlich nach einem Hinweis auf Herrn Nuhr.![]()
Tim
Das mit dem Typenschild ist doch gar nicht gemeint gewesen, sondern sein Pauschaler Hinweis mit dem getürkt und so
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Re: TÜV mal wieder...
IMHO aus Ingolstadt (etwas runterscrollen). Die Dame hat noch mehr, ich würde so ein Ding rum aufkleben bevorzugen. Löcher in den spindeldünnen Rahmenrohren für zum Aufnieten könnten des Teufels Üblen Vetter tatsächlich etwas irritieren.Simon hat geschrieben:Kann mir jemand sagen, wo ich ein, am besten schon graviertes Typenschild zum Aufkleben her bekomme?
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Re: TÜV mal wieder...
Sonst redest Du Dich doch auch nicht so billich raus, Schnuckiputz.Martin hat geschrieben:Sonst hast Du eigentlich weniger Probleme mit sinnentnehmendem Lesen, Hase
Der Hinweis ist sinnfrei im Zusammenhang mit Typenschildern, und im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss.
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Re: TÜV mal wieder...
Tim hat geschrieben:
... und schreit eigentlich nach einem Hinweis auf Herrn Nuhr.![]()

Wenn du nicht jeden Tag etwas riskierst, dann kannst du genauso als Gemüse auf die Welt kommen. Burt Munro
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Re: TÜV mal wieder...
Schon passiert, der "kleine" Engländerstammtisch in Bielefeld findet nach Schließung des Karthago-Grills seit mehr als einem Jahr im Larissa-Grill statt...Tim hat geschrieben: und im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss.![]()
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chinakohl
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Re: TÜV mal wieder...
Moin,
war wohl in dem Zusammenhang mit den Typenschildern blöd formuliert - Martin hat aber trotzdem begriffen, was ich meinte.
Aber egal - wenn ihr das anders seht...
war wohl in dem Zusammenhang mit den Typenschildern blöd formuliert - Martin hat aber trotzdem begriffen, was ich meinte.
Aber egal - wenn ihr das anders seht...
Zuletzt geändert von chinakohl am Freitag 19. Juni 2015, 08:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: TÜV mal wieder...
Ich hab ja auch die mittlere Reifechinakohl hat geschrieben:Martin hat aber trotzdem begriffen, was ich meinte.
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Re: TÜV mal wieder...
Neee, das ist AFAIK wohl etwas anders gemeint: Bis 1969 darf die VIN auf einem Typenschild angebracht sein, die muss bis dahin nicht rahmenfest eingeprägt sein. Ab wann man in D ein Typenschild mit welchen Angaben braucht, weiß ich so ad hoc nicht. Nach 1969 ist die VIN zwingend auf dem Rahmen und wird auf dem Typenschild nur nochmals angegeben. Wenn die VIN - wie bei unseren Kisten eigentlich meist der Fall - eh durch eine eingeschlagene Nummer gebildet wird, ist es eben auch kein hoheitlicher Akt, das Typenschild draufzupappen.Öko hat geschrieben:Demnach braucht es bei Fahrzeugen vor Ez. 69 keine Typenschilder, wenn diese nicht ab Werk vorhanden sind?
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chinakohl
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Re: TÜV mal wieder...
Zugegebenermaßen sind manche Kommentare von mir in direktem Zusammenhang mit der diskutierten Sache "sinnfrei".
Allerdings blicke ich in diesem Fall auch nicht wirklich durch - spätestens nicht, seit in Kraft treten des Euro- Rechts.
So musste ich mir anno `89 zur Zulassung meiner Bonnie eine Ausnahmegenehmigung des RP Düsseldorf holen, weil die Fgst- Nr. nicht wie bei Motorrädern in Deutschland vorgeschrieben auf dem Lenkkopf in FR rechts sondern am Rahmenunterzug oben unterhalb des LK eingeschlagen war.
Bei Autos jedoch schien das relativ egal zu sein (ob Kühlerzarge, Spritzwand oder sonstwo).
Anderer Fall: Bei einem verunfallten Krad, welches wir vor ein paar Jahren unter Verwendung eines originalen Honda Reparaturrahmens wieder instandgesetzt haben, wollte das zuständige Strassenverkehrsamt Duisburg den abgetrennten Lenkkof des defekten Rahmens haben und einbehalten (da ja diese Rahmennummer in den Reparaturrahmen eingeschlagen und vom TÜV mit Begrenzungsstempeln versehen wurde)
Bei einem gleichen Vorgang ein paar Monate später, wollte das - in diesem Fall zuständige - Strassenverkehrsamt in Mülheim noch nicht mal den alten Rahmen sehen - die schriftliche Bestätigung des TÜV- Prüfers reichte denen.
Naja- Paragraphendschungel eben.
Allerdings blicke ich in diesem Fall auch nicht wirklich durch - spätestens nicht, seit in Kraft treten des Euro- Rechts.
So musste ich mir anno `89 zur Zulassung meiner Bonnie eine Ausnahmegenehmigung des RP Düsseldorf holen, weil die Fgst- Nr. nicht wie bei Motorrädern in Deutschland vorgeschrieben auf dem Lenkkopf in FR rechts sondern am Rahmenunterzug oben unterhalb des LK eingeschlagen war.
Bei Autos jedoch schien das relativ egal zu sein (ob Kühlerzarge, Spritzwand oder sonstwo).
Anderer Fall: Bei einem verunfallten Krad, welches wir vor ein paar Jahren unter Verwendung eines originalen Honda Reparaturrahmens wieder instandgesetzt haben, wollte das zuständige Strassenverkehrsamt Duisburg den abgetrennten Lenkkof des defekten Rahmens haben und einbehalten (da ja diese Rahmennummer in den Reparaturrahmen eingeschlagen und vom TÜV mit Begrenzungsstempeln versehen wurde)
Bei einem gleichen Vorgang ein paar Monate später, wollte das - in diesem Fall zuständige - Strassenverkehrsamt in Mülheim noch nicht mal den alten Rahmen sehen - die schriftliche Bestätigung des TÜV- Prüfers reichte denen.
Naja- Paragraphendschungel eben.
Zuletzt geändert von chinakohl am Freitag 19. Juni 2015, 08:54, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: TÜV mal wieder...
Die Sache ist doch ganz einfach:
Die TÜV-Organisation ist keine Behörde sondern ein Dienstleister.
Die Jungs haben also ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse, dass jegliche Prüfung bei ihnen vorgenommen wird und nicht bei den freien Prüfern vom z.B. KÜS oder wie sie alle heißen.
Da sie aber in den alten Bundesländern (in den neuen ist es die DEKRA) das alleinige Recht haben Einzelgutachten zu erstellen, bleibt dem umbauenden Fahrzeugbesitzer keine andere Wahl, als sich zu diesen zu begeben.
Und ich muss aus meiner Erfahrung sagen, dass der TÜV sich in den letzten Jahrzehnten gewaltig in Richtung Kundenfreundlichkeit gewandelt hat.
Wenn ich ein Fahrzeug vorstelle, an dem ich einiges geändert habe mit Teilen, zu denen es kein Gutachten gibt, bespreche ich das vorher mit dem Gutachter meines vollsten Vertrauens. Das führte bisher immer! dazu, dass die Prüfung zu aller Zufriedenheit gelaufen ist. Siehe z.B. die Eintragung der 6-Kolben Bremszange an meiner Kommando.
Oder hier ein Beispiel einer BMW aus den 70ern, die ich für einen Freund aus Teilen aufgebaut habe. An dieser Maschine ist jedes Detail, welches nicht serienmäßig ist aber begutachtet werden muss (Gesetzeslage) in die Papiere aufgenommen worden. Sollte einer unserer Gesetzeshüter am Straßenrand das mal nachprüfen wollen, hat er ordentlich was zu lesen (KFZ-Schein mit vollgeschriebener Elonge).
Selbstverständlich habe ich ein neues Typenschild montiert, das alte wäre des Zustandes des Fahrzeugs nicht würdig gewesen.
Was ich aber auch schon hatte, und das war mir bei der Commando passiert, ich hatte am Vorabend des TÜV-Termins noch an der Kupplung gearbeitet und der Primärkasten war nicht dicht geworden. Als ich beim TÜV an kam bildete sich durch das heiße Öl unterm Primär auf dem Hofplatz ein nicht zu übersehender Ölfleck.
Das habe ich aber nicht versucht zu kaschieren sondern habe dem Sachverständigen schon vor der Begutachtung erklärt, was da passiert ist und dass ich das selbstverständlich sofort abstellen werde sobald ich wieder zuhause bin.
Damit war dann die Kuh vom Eis und alles ist bestens gelaufen.
Genauso wäre das, wenn ich vergessen hätte ein Typenschild zu montieren, er hätte mir ganz sicher den Segen nicht verweigert.
Es ist am Besten, wenn man immer zu ein und demselben Prüfer geht mit seinen Umbauten. Der kennt einen und weiß dann, dass er es mit einem gewissenhaften und zuverlässigen Kunden zu tun hat. Und dass er sich darauf verlassen kann. dass alle ok ist bzw. in Ordnung gebracht wird.
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Da sie aber in den alten Bundesländern (in den neuen ist es die DEKRA) das alleinige Recht haben Einzelgutachten zu erstellen, bleibt dem umbauenden Fahrzeugbesitzer keine andere Wahl, als sich zu diesen zu begeben.
Und ich muss aus meiner Erfahrung sagen, dass der TÜV sich in den letzten Jahrzehnten gewaltig in Richtung Kundenfreundlichkeit gewandelt hat.
Wenn ich ein Fahrzeug vorstelle, an dem ich einiges geändert habe mit Teilen, zu denen es kein Gutachten gibt, bespreche ich das vorher mit dem Gutachter meines vollsten Vertrauens. Das führte bisher immer! dazu, dass die Prüfung zu aller Zufriedenheit gelaufen ist. Siehe z.B. die Eintragung der 6-Kolben Bremszange an meiner Kommando.
Oder hier ein Beispiel einer BMW aus den 70ern, die ich für einen Freund aus Teilen aufgebaut habe. An dieser Maschine ist jedes Detail, welches nicht serienmäßig ist aber begutachtet werden muss (Gesetzeslage) in die Papiere aufgenommen worden. Sollte einer unserer Gesetzeshüter am Straßenrand das mal nachprüfen wollen, hat er ordentlich was zu lesen (KFZ-Schein mit vollgeschriebener Elonge).
Selbstverständlich habe ich ein neues Typenschild montiert, das alte wäre des Zustandes des Fahrzeugs nicht würdig gewesen.
Was ich aber auch schon hatte, und das war mir bei der Commando passiert, ich hatte am Vorabend des TÜV-Termins noch an der Kupplung gearbeitet und der Primärkasten war nicht dicht geworden. Als ich beim TÜV an kam bildete sich durch das heiße Öl unterm Primär auf dem Hofplatz ein nicht zu übersehender Ölfleck.
Das habe ich aber nicht versucht zu kaschieren sondern habe dem Sachverständigen schon vor der Begutachtung erklärt, was da passiert ist und dass ich das selbstverständlich sofort abstellen werde sobald ich wieder zuhause bin.
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Grüße, Detlev
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