Mineiro hat geschrieben:... wenn die Sachen eintragunsgpflichtig sind, dann kommt das dem Tatbestand des Fahrens ohne Betriebserlaubnis gleich. D.h. es besteht auch kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug mehr. Wenn das die gegnerische Versicherung mitkriegt (und ich gehe mal davon aus das die Unfallfahrzeuge von einem Gutachter besichtigt werden) dann werden die sicherlich versuchen den Schaden abzudrücken.PusteFix hat geschrieben:Ist meine Sorge berechtigt, wenn Anbauteile, wie Koni, die nicht eingetragen sind, Fahrradtacho, K&N Luftfilter, seit Jahren nicht auf meine richtige Adresse angemeldet ist, um ein Teilschuld an mich zu schieben? Die Schuldfrage ist für mich und laut Telefonat mit der Polizei klar. Aber, kann trotzdem die Polizei mir nachträglich für etwas belangen?
Den Tacho sehe ich persönlich unkritisch. Bei den K&N Lufi sieht das schon wieder anders aus. Die sind soweit ich weiß eintragungspflichtig wenn es dafür keine ABE gibt!
Mein Tipp ... nimm Dir einen Anwalt, denn es fängt ja jetzt schon an kompliziert zu werden!
Grüße
André
Hör auf diesen Blödsinn zu schreiben , reine Stammtischparole und Dünnbier...
Nue wenn ein URSÄCHLICHER Zusammenhang zwischen dem Schaden und der nicht eingetragenen Bauteile beweisbar ist , gibt es Probleme .
Das ist gerichtsfest.