Unfall im Kreisverkehr

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OMR
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Unfall im Kreisverkehr

Beitrag von OMR »

Tach zusammen

Mir hat gestern ein Mädel mit nem Auto im Kreisverkehr die Vorfahrt genommen und ich hab mich lang gemacht. Zu einem Kontakt der Fahrzeuge ist es nicht gekommen und die Beweislage ohne Zeugen schwierig. Zudem ist das Auto in Polen gemeldet.
Wie seht ihr das: hab ich da überhaupt eine Chance auf Schadenersatz?

Gruß
Manfred
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Tim
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Re: Unfall im Kreisverkehr

Beitrag von Tim »

OMR hat geschrieben:Wie seht ihr das: hab ich da überhaupt eine Chance auf Schadenersatz?
Da gab es vor zwei Jahren ein BGH-Urteil zu, demnach hat der Kradler in dem Fall grundsätzlich Anspruch, das müsste ergooglebar sein. Ob das aber in Deinem Fall auch so ist, ist halt am Ende Sache des Richter, also nimm Dir gleich einen Anwalt, alles andere ist witzfrei.


Tim
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Martin
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Re: Unfall im Kreisverkehr

Beitrag von Martin »

Hast Du denn einen großen Schaden?

Am ehesten könnte Dir hier wohl Jan helfen, exakt sein Fachgebiet ;-)

Mit der Norton oder einem unterpriviligierten Fahrzeug?

Gruß,Martin
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Craig Vetter
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OMR
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Re: Unfall im Kreisverkehr

Beitrag von OMR »

Martin hat geschrieben:Hast Du denn einen großen Schaden?

Am ehesten könnte Dir hier wohl Jan helfen, exakt sein Fachgebiet ;-)

Mit der Norton oder einem unterpriviligierten Fahrzeug?

Gruß,Martin
mit der MORINI, die NORTON steht noch im Wohnzimmer. Was den Schaden angeht: das läppert sich. Halbschale, Scheibe, Tank (Beule), Fußraste, Instrumentenhalter, Drehzahlmesser, Blinker, Kleinkram. Sehr ärgerlich...

Danke für den Tip: Jan
Ich werde ihn wohl mal anrufen.

Gruß
Manfred
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Martin
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Re: Unfall im Kreisverkehr

Beitrag von Martin »

Morini... Kennst du die Jungs vom (ehemaligen?) Morini bzw. Italienerstammtisch Halver?
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Craig Vetter
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speedtwin
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Re: Unfall im Kreisverkehr

Beitrag von speedtwin »

Atlas750 hat geschrieben:
OMR hat geschrieben:Wie seht ihr das: hab ich da überhaupt eine Chance auf Schadenersatz?
nimm Dir gleich einen Anwalt, alles andere ist witzfrei.
Zustimm.. :grmpf: und selbst dann... Will Dich ja nicht entmutigen, aber.. Sei froh, dass Du nicht verletzt bist, und schreib das Geld gedanklich ab, mein Rat. Alles was darüber hinaus reinkommt, freu Dich drüber :halloatall:
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OMR
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Re: Unfall im Kreisverkehr

Beitrag von OMR »

speedtwin hat geschrieben:
Atlas750 hat geschrieben:
OMR hat geschrieben:Wie seht ihr das: hab ich da überhaupt eine Chance auf Schadenersatz?
nimm Dir gleich einen Anwalt, alles andere ist witzfrei.
Zustimm.. :grmpf: und selbst dann... Will Dich ja nicht entmutigen, aber.. Sei froh, dass Du nicht verletzt bist, und schreib das Geld gedanklich ab, mein Rat. Alles was darüber hinaus reinkommt, freu Dich drüber :halloatall:
tja, seh` ich auch so...
nichts desto trotz: ich hab` nen Hals, das ich ne Zahnbürste quer fressen könnte!
Martin hat geschrieben:Morini... Kennst du die Jungs vom (ehemaligen?) Morini bzw. Italienerstammtisch Halver?
na klar doch, den "kleinen Peppi" kenne ich seit mehr als 30 Jahren

Gruß
Manfred
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jan
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Re: Unfall im Kreisverkehr

Beitrag von jan »

Hallo Manfred,

nanu - wieder an Bord?! Das Letzte, was ich von Dir in Erinnerung hatte, war, dass Du Dich nach einigen Dutzend Postings bereits empört wieder von uns abwenden wolltest. Zuviel Gefrotzel, zuviel Laberei.

Und jetzt, wo Not am Mann ist, dürfen die Koryphäen wieder als Ratgeber herhalten, oder wie? Ehrlich gesagt, ist das eine Haltung, die ich überaus bedauernswert finde.

Zu Deinem Fall nur so viel: Auch das in Polen zugelassene Kraftfahrzeug hat in aller Regel ausreichenden Versicherungsschutz - schon mal was von "Grüner Karte" gehört? Dein Problem besteht wahrscheinlich in etwas ganz Anderem - dass es keine "Feindberührung" gegeben hat. Und in diesem Fall bist Du dafür beweispflichtig, dass die Autofahrerin den Unfall schuldhaft verursacht hat. Ohne Zeugen wirst Du da schlechte Karten haben - es sei denn, die Lady ist geständig. Und auf Deiner Mithaftung wegen der allgemeinen Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs - in aller Regel um die 20 bis 25 % - wirst Du in jedem Falle sitzenbleiben.
Alles Weitere kann Dir ein Anwalt Deines Vertrauens erklären (der damit sein täglich Brot verdient).

Good luck, Jan
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Martin
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Re: AW: Unfall im Kreisverkehr

Beitrag von Martin »

Jan. Zu Manfreds Verteidigung möchte ich auf ein von mir mit ihm geklärtes Missverständnis verweisen. Aber lass uns das bitte nicht zu sehr ausbreiten, ok? Manche Bücher muss man auch mal einfach zuklappen.
Gruß, Martin

Ps: Die Gefährdungshaftung: Kommt die IMMER zum Tragen oder nur in solchen Fällen?
Als junger Kerl hatte ich mal ein Erlebnis. Mir hat eine Frau die Seite aufgeschlitzt weil sie beim abbiegen auf meiner Fahrbahnseite schwenkte.
Polizei und später der Richter gaben ihr die "Schuld", Versicherung zahlte, alles gut..Denkste. Die verklagte mich auf Übernahme ihrer Selbstbeteiligung mit Begründung ich hätte NOCH WEITER Rechts fahren können, dann wäre der Unfall vermeidbar gewesen.
Sie bekam Recht, für mich unfassbar. Begründung des Richters war halt auch die Gefährdungshaftung.
Meune Versicherung hat das (aus Kulanz?) übernommen und mich NICHT hochgestuft.

Meinem Bruder ist ähnliches passiert. Er fuhr an einer Ampel an. Links abbiegen, Ampel zeigte einen grünen Pfeil nach links.
Vin vorne kam eine Frau über die rote Ampel und Knall.
Auch hier musste mein Bruder der Ollen Schmerzensgeld zahlen für ihre Verletzung. Manches muss und will man auch nicht verstehen.
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Craig Vetter
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OMR
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Re: Unfall im Kreisverkehr

Beitrag von OMR »

@Jan:

Zuerst einmal: DANKE für Deine Bemerkungen.
Was den Unfall angeht hast Du bestätigt, was ich befürchtet habe und mache mich nun zähneknirschend an die Reparatur.

Was die andeeren Ausführungen angeht folgendes:
Ich war von einer Woche Russia-Aufenthalt abgesehen nie weg.
Mein von Dir angesprochenes Posting endet mit:

Ich hoffe, mich da getäuscht zu haben...

Genau diesen Beitrag habe ich nach meiner Rückkehr editiert mit den Worten:

Ich habe mich getäuscht, die Welt ist wieder in Ordnung.

In einer PN an Martin habe ich die Umstände erläutert, die zu meinem Fehlurteil geführt haben. Und für den Fall, das es bei Dir noch einen Rest "Unbehagen" geben sollte schreibe ich auch Dir gerne eine PN oder wir klären das bei Gelegenheit bei einem Bier.

Gruß
Manfred
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Gerd M.
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Re: Unfall im Kreisverkehr

Beitrag von Gerd M. »

Die Gefährdungshaftung tritt immer ein !
Z.B. begegnen sich zwei PKW auf einer Landstraße.
Obwohl es zu keiner Berührung kommt, fährt einer der PKW in den Graben und hat einen Blechschaden.
Wenn sich dieser Fahrer das Kennzeichen des anderen PKW gemerkt hat, wird dieser Halter für das Bloße auf der Straße vorbeifahren mit der Hälfte der Schadenskosten belegt.

Ist eben Irrsinn, gelle...........
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jan
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Re: Unfall im Kreisverkehr

Beitrag von jan »

Gerd M. hat geschrieben:Die Gefährdungshaftung tritt immer ein !
Z.B. begegnen sich zwei PKW auf einer Landstraße.
Obwohl es zu keiner Berührung kommt, fährt einer der PKW in den Graben und hat einen Blechschaden.
Wenn sich dieser Fahrer das Kennzeichen des anderen PKW gemerkt hat, wird dieser Halter für das Bloße auf der Straße vorbeifahren mit der Hälfte der Schadenskosten belegt.

Ist eben Irrsinn, gelle...........
Nee, so stimmt das nicht.

Maßgebend ist § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), den kann jeder gerne selbst mal nachlesen.

Eigentlich ist alles ganz einfach: Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung gehen davon aus - und folgen damit durchaus dem gesunden Menschenverstand -, dass die Teilnahme am heutigen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug immer mit einem gewissen Risiko behaftet ist. Kommt es zu einem Unfall mit mehreren Beteiligten, verwirklicht sich in aller Regel nicht nur das Verschulden (Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz) eines der Beteiligten, sondern ein Stück weit immer auch dieses "allgemeine Verkehrsrisiko".
Und genau das kommt mit dem Rechtsinstitut der Gefährdungshaftung zum Ausdruck: Dass gewissermaßen schon die bloße Anwesenheit eines Verkehrsteilnehmers dazu führt, dass er zur Risikoträchtigkeit dieser besonderen Verkehrssituation und damit zu dem Unfallgeschehen beigetragen hat.

Hier ist aber noch nicht das Ende der (juristischen) Fahnenstange erreicht: Man kann die eigene Gefährdungshaftung durch den sog. Unabwendbarkeitsnachweis entkräften und haftet dann überhaupt nicht. Die unfallverursachende Gegenpartei trägt dann tatsächlich 100 % des Schadens. Alles andere wäre auch unbillig, denn jeder von uns hat schon Situationen erlebt, in denen er selbst keinerlei Chance hatte, einer Fremdgefährdung zu entgehen, obwohl er sich absolut vorschriftstreu und verkehrsgerecht verhalten hat.
Und das kommt gar nicht mal so selten vor. Hier einige Beispiele für unabwendbare Schadenereignisse, die die Gefährdungshaftung ausschließen.
  • Ich habe an einer roten Ampel vorschriftsmäßig angehalten, stehe bereits, meine Bremslichter leuchten. Von hinten fährt ein Verkehrsteilnehmer auf, der sich dann auch noch als alkoholisiert erweist. Mein Verhalten war in keiner Weise riskant, den Unfall hätte ich allein dadurch verhindern können, indem ich mich in Luft aufgelöst hätte - was niemand ernsthaft von mir fordern wird. Und somit ist der Unfall aus meiner Sicht unabwendbar, ich muss keine Gefährdungshaftung gegen mich gelten lassen, die Gegenseite haftet zu 100 %. (Der vorgenannte Fall ist mir tatsächlich passiert, also nicht "realitätsfremd erfunden".)
  • Ich befahre mit meinem PKW eine zweispurige Autobahn auf der linken Spur und überhole gerade unter Einhaltung sämtlicher Vorschriften einen anderen Verkehrsteilnehmer (Autofahrer), als dieser plötzlich, unvermittelt und ohne zu blinken von der rechten auf die linke Spur herüberzieht. Da ich mit meiner Vorderachse bereits auf der Höhe seiner B-Säule bin, kann ich weder durch Bremsen noch durch Ausweichen noch durch zügiges Beschleunigen die Kollision vermeiden.
Der Fall von Gerd M. ist so wie geschildert garantiert nicht beurteilt worden. Ich vermute mal, dass die beschriebene Landstraße so eng war, dass zwei PKW im Begegnungsverkehr kaum oder gar nicht aneinander vorbeipassten - wenn, dann nur bei vorsichtigem "Aneinander-Vorbeitasten", unter gar keinen Umständen aber bei ungebremster Fahrt.
Hier hätte also das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme erfordert, dass beide ihre Fahrt deutlich verlangsamen. Wenn nun der eine in den Graben gefahren ist und der andere 50 % der Haftung auferlegt bekommen hat, dann war das unter Garantie keine "Gefährdungshaftung", sondern dann ist das Gericht von einer echten Mithaftung wegen Mitverschuldens ausgegangen - weil beide Deppen es in ihrer Rücksichtslosigkeit für überflüssig hielten, mal zu checken, ob beide überhaupt aneinander vorbeipassen.

Und was Manfreds Kreiselerlebnis betrifft: Kreiselverkehre sind bekannt sensible und kritische Verkehrsbereiche, in denen man erhöhte Vorsicht walten lassen und durchaus mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen muss. Und für den Motorradfahrer gilt das sicherlich in noch höherem Maße, wegen höherer Fahrdynamik bei gleichzeitig schlechterer Sichtbarkeit.
Als Motorradfahrer im Kreisel muss man deswegen natürlich nicht billigend in Kauf nehmen, von anderen Verkehrsteilnehmern über den Haufen gefahren zu werden - man muss aber ein deutlich höheres Risiko in Kauf nehmen, nicht gesehen oder falsch eingeschätzt zu werden.
Und wenn es dann zu so einem Sturz wie dem beschriebenen kommt - immerhin hat die Autofahrerin Manfred ja nicht touchiert oder "über den Haufen gefahren"! -, steht zu Recht die Frage im Raume, ob für den Motorradfahrer der Sturz tatsächlich unabwendbar - im Sinne meiner vorstehenden Darlegungen - war.
Wenn Manfred sich selbstkritisch befragt und trotzdem zum Ergebnis kommt, dass der Sturz für ihn wirklich unter gar keinen Umständen vermeidbar war - nun, dann kann er guten Gewissens zum Anwalt gehen und die forsche polnische Lady - und natürlich auch ihre polnische Kfz.-Haftpflichtversicherung! - auf uneingeschränkten Schadenersatz in Anspruch nehmen. Aber selbst bei eigener Gefährdungshaftung sollten immer noch 75 bis 80 % beim Unfallgegner zu holen sein - vorausgesetzt, der Andere hatte tatsächlich Schuld und der Unfallhergang ist beweisbar.

Nach meinem bisher einzigen schweren Motorradunfall vor über 25 Jahren habe ich mir angewöhnt, keiner grünen Ampel und keinem Vorfahrtsschild auf meinem Weg (bzw. keiner roten Ampel und keinem Stoppschild auf einer Seitenstraße) mehr zu trauen, wenn von rechts einer auf "meine" Straße einbiegen will. Da kann ich hundert Mal Vorfahrt haben - lieber bremse ich ab, und sei es bis zum Stillstand. Da bastele ich mir meine Unabwendbarkeit schon mal rein vorsorglich selbst.

So, an wen darf ich die Rechnung wegen umfassender Rechtsberatung schicken - an den CBBC... ? :pfeiffen:

Cheers, Jan
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Gerd M.
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Re: Unfall im Kreisverkehr

Beitrag von Gerd M. »

Na, das war ja mal eine juristische Aufklärung !
......... bei meinem Beispiel habe ich wieder gegeben, was meiner Tochter dazu in der Fahrschule erzählt wurde.
Ins Verhältnis zu Jan`s Ausführungen zum Thema gesetzt, gehe ich nun davon aus, dass der Fahrlehrer "nur" ein verschärftes Vorsichtsbewusstsein einpflanzen wollte.

Dennoch ist die Gefährdungshaftung nicht zu unterschätzen.
Im Vergleich zu früher, bekommt man schon ne Menge Ärger mehr und schneller, obwohl man eigentlich unschuldig ist.
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OMR
Manxman
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Re: Unfall im Kreisverkehr

Beitrag von OMR »

jan hat geschrieben:So, an wen darf ich die Rechnung wegen umfassender Rechtsberatung schicken
in diesem Fall steht der Verursacher ja zweifelsfrei fest und ich bekenne mich schuldig :oops:
den Rest habe ich bereits abgehakt und in die Rubrik "Erfahrungen" einsortiert.

Gruß
Manfred
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