TÜV und Auspuff

Für alle anderen Technikfragen! NUR Technik! ;-)
Antworten
Plassi

TÜV und Auspuff

Beitrag von Plassi »

Auspuffanlagen
Moderne Zubehörauspuffanlagen verfügen häufig über eine EG-ABE. In diesem Falle ist der Auspufftopf mit einer E-Nummern-Stempelung versehen. Diese ersetzt eine ABE in schriftlicher Form, eine zusätzliche Eintragung entfällt, kann jedoch auf besonderen Wunsch erfolgen.
Besteht für den Auspuff eine schriftliche ABE, ist diese stets mitzuführen. Eintragung ebenfalls auf Wunsch möglich.
Ist ein TÜV-Gutachten vorhanden, muß die Anlage vom Prüfer abgenommen und in die Papiere eingetragen werden.
Natürlich kann ein Auspuff auch im Eigenbau entstehen. Dann wird bis Bj.1988 eine Leistungs- und Geräuschmessung, ab Bj. 89 zusätzlich eine Abgasuntersuchung notwendig. Abgasgutachten sind sehr kostspielig und Einzelanfertigung für neuere Baujahre lohnen daher kaum (ca. 1000.- EUR Prüfkosten!).
Bei Fahrzeugen ab 500 ccm gelten z.B. folgende Fahrgeräuschgrenzwerte:

EZ bis 13.9.53 -> 90 Din
20.5.56 -> 87 Din
31.12.56 -> 84 Din
12.9.66 -> 82 Din
30.9.83 -> 84 dB(A)N
30.9.90 -> 86 dB(A)E
30.9.95 -> 82 dB(A)E
ab 1.10.95 -> 80 dB(A)E

Alle Auskünfte basieren auf eigenen Erfahrungen, sie sind nach bestem Wissen und Gewissen von mir zusammengestellt worden und sind insofern ohne Gewähr. Quelle:TÜV,Louis,POLO,STVZO

Gruss Plassi
Antworten