Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025
- Rüdi
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025
War heute mit der Tridend bei der HU und habe diesbezüglich eine nicht ganz billige Überraschung erlebt.
Für das Austragen des Satzes "Reifenfreigabe gem. Hersteller beachten" der eigentlich hätte gar nicht im Brief stehen dürfen, musste ich eine techn. Änderung vollziehen lassen und mit 151,- (zusätzlich zur HU) bezahlen.
Was will man machen .... beim TÜV und auf hoher See ....
Für das Austragen des Satzes "Reifenfreigabe gem. Hersteller beachten" der eigentlich hätte gar nicht im Brief stehen dürfen, musste ich eine techn. Änderung vollziehen lassen und mit 151,- (zusätzlich zur HU) bezahlen.
Was will man machen .... beim TÜV und auf hoher See ....
- Öko
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025
Sorry, die Rrifenbindung isg für 99,9% aller Motorräder vor sehf vielen Jahren gefallen, was inzwischen bei fast allen aaS angekommen ist.
Die Reifenbindung muss NICHT zwingend ausgetragen werden....Wer das allerdings unbedingt möchte oder sich nichg gegen unbegründet auferlegten Kosten zur Wehr setzt...Darf halt dankend ablatzen...und auch gern bek def Zulasdungsstelle die Papiete gegen einen weiteren Obolus abändern lassen.
Genauer vorher informieren wäre eine Maßnahme um die Kohle anders zu investieren.
Die Reifenbindung muss NICHT zwingend ausgetragen werden....Wer das allerdings unbedingt möchte oder sich nichg gegen unbegründet auferlegten Kosten zur Wehr setzt...Darf halt dankend ablatzen...und auch gern bek def Zulasdungsstelle die Papiete gegen einen weiteren Obolus abändern lassen.
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- Öko
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025
Sorry, die Rrifenbindung isg für 99,9% aller Motorräder vor sehf vielen Jahren gefallen, was inzwischen bei fast allen aaS angekommen ist.
Die Reifenbindung muss NICHT zwingend ausgetragen werden....Wer das allerdings unbedingt möchte oder sich nichg gegen unbegründet auferlegten Kosten zur Wehr setzt...Darf halt dankend ablatzen...und auch gern bek def Zulasdungsstelle die Papiete gegen einen weiteren Obolus abändern lassen.
Genauer vorher informieren wäre eine Maßnahme um die Kohle anders zu investieren.
Die Reifenbindung muss NICHT zwingend ausgetragen werden....Wer das allerdings unbedingt möchte oder sich nichg gegen unbegründet auferlegten Kosten zur Wehr setzt...Darf halt dankend ablatzen...und auch gern bek def Zulasdungsstelle die Papiete gegen einen weiteren Obolus abändern lassen.
Genauer vorher informieren wäre eine Maßnahme um die Kohle anders zu investieren.
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- Jehooova!!!
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025
Ich war letzte Woche mit meiner Ducati Monster Baujahr 98 beim Tüv, keine Plakette. GTÜ meines Vertrauens, sind auch wirklich nicht kleinlich.
Ging um die Markenbindung. Hat jahrzehntelang keinen interessiert. Für vorgestern einen Termin gemacht zum Austragen, darf nämlich nicht jeder. Die haben dann einen Zirkus veranstaltet, über den man wirklich nur den Kopf schütteln kann! Meine Ducati ist ein weitgehend originales Motorrad mit keinerlei Veränderungen am Fahrwerk und das Fahrzeug entspricht der Papierlage, lediglich fahre ich vorne einen 120/70/17, in den Papieren wäre das der 120/60/17. Den 70er Reifen hatten aber die 900er und da ist die Gabel, Felge, Kotflügel identisch, also auch wieder nur das, wie es an diesen Motorrädern original war. Dafür hatte ich auch ein Gutachten von Michelin. Trotzdem alles mit Meterstock auf Freigängigkeit nachgemessen und aus allen Winkeln mit dem Meterstab abfotografiert! Auch am Hinterrad, wo ja der richtige 160er Reifen/Felge drin ist. Reichlich anderthalb Stunden, über 100 eur und auf die Zulassungsstelle muss ich auch noch, binnen 18 Monaten. Den 70er Reifen haben sie mir nun eingetragen, brauche also kein Gutachten mehr mitführen, irgendwas Positives muss es ja haben.
Aber für was? Was wird denn von diesem Nonesense besser? Ich bin jetzt wirklich nicht derjenige, der alles in Frage stellt, aber das ist doch albern.
Gruß. Martin.
Ging um die Markenbindung. Hat jahrzehntelang keinen interessiert. Für vorgestern einen Termin gemacht zum Austragen, darf nämlich nicht jeder. Die haben dann einen Zirkus veranstaltet, über den man wirklich nur den Kopf schütteln kann! Meine Ducati ist ein weitgehend originales Motorrad mit keinerlei Veränderungen am Fahrwerk und das Fahrzeug entspricht der Papierlage, lediglich fahre ich vorne einen 120/70/17, in den Papieren wäre das der 120/60/17. Den 70er Reifen hatten aber die 900er und da ist die Gabel, Felge, Kotflügel identisch, also auch wieder nur das, wie es an diesen Motorrädern original war. Dafür hatte ich auch ein Gutachten von Michelin. Trotzdem alles mit Meterstock auf Freigängigkeit nachgemessen und aus allen Winkeln mit dem Meterstab abfotografiert! Auch am Hinterrad, wo ja der richtige 160er Reifen/Felge drin ist. Reichlich anderthalb Stunden, über 100 eur und auf die Zulassungsstelle muss ich auch noch, binnen 18 Monaten. Den 70er Reifen haben sie mir nun eingetragen, brauche also kein Gutachten mehr mitführen, irgendwas Positives muss es ja haben.
Aber für was? Was wird denn von diesem Nonesense besser? Ich bin jetzt wirklich nicht derjenige, der alles in Frage stellt, aber das ist doch albern.
Gruß. Martin.
Jung sein ist keine Frage des Alters.
- Rüdi
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025
Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich dem TÜV-Menschen gesagt, der Öko aus dem BritBike Forum hat gesagt, ich brauch das nicht bezahlen.Öko hat geschrieben: Mittwoch 27. August 2025, 20:13 Sorry, die Rrifenbindung isg für 99,9% aller Motorräder vor sehf vielen Jahren gefallen, was inzwischen bei fast allen aaS angekommen ist.
Die Reifenbindung muss NICHT zwingend ausgetragen werden....Wer das allerdings unbedingt möchte oder sich nichg gegen unbegründet auferlegten Kosten zur Wehr setzt...Darf halt dankend ablatzen...und auch gern bek def Zulasdungsstelle die Papiete gegen einen weiteren Obolus abändern lassen.
Genauer vorher informieren wäre eine Maßnahme um die Kohle anders zu investieren.

Spaß beiseite, zukünftig werde ich vor jeder HU meinen Rechtsanwalt beauftragen ein Gutachten zu den neuesten gültigen EU Zulassungs-Vorschriften zu erstellen.
Und die Rechtschutzversicherung werde ich konsultieren, ob sie ggf. die Prozesskosten übernehmen.
Jo, bei mir hat er auch irgendwas gemessen, Abstand zur Seite, nach oben usw. Irgendwie wollte er wohl auch wichtig was tun, für die Kohle. War ihm selber auch fast peinlich.
- Uli
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025
Moooooooment!"
"Reifenfreigabe gemäß Hersteller" bzw. "gemäß ABE"
heisst ja, dass man nur die Reifen fahren darf, die dort angegeben sind (Markenbindung).
Es kann aber gut sein, dass der Satz zwar brav im Schein/Brief steht, aber in der ABE gar keine Markenbindung steht. Gutes Beispiel: BMW K100.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Dreizack irgendeine Markenbindung in irgendeiner ABE stehen hat, bzw. dass es überhaupt eine solche gibt.
Die britischen Kisten wurden damals doch allw per Einzelabnahme in D zugelassen.
Conclusio: Wenn das mit der "Reifenfreigabe lt. Blablabla beachten" im Brief steht, aber in der ABE keine Markenbindung steht bzw. es gar keine ABE gibt, kann man den den Satz einfach in den Papueren stehen lassen, er hat dann einfach keine Relevanz.
Man muss sich tatsächlich mit den zulasungstechnischen Spitzfindigkeiten beschäftigen.
Oft hilft auch einfach ein Anruf bei Joe Unvermeidable.
"Reifenfreigabe gemäß Hersteller" bzw. "gemäß ABE"
heisst ja, dass man nur die Reifen fahren darf, die dort angegeben sind (Markenbindung).
Es kann aber gut sein, dass der Satz zwar brav im Schein/Brief steht, aber in der ABE gar keine Markenbindung steht. Gutes Beispiel: BMW K100.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Dreizack irgendeine Markenbindung in irgendeiner ABE stehen hat, bzw. dass es überhaupt eine solche gibt.
Die britischen Kisten wurden damals doch allw per Einzelabnahme in D zugelassen.
Conclusio: Wenn das mit der "Reifenfreigabe lt. Blablabla beachten" im Brief steht, aber in der ABE keine Markenbindung steht bzw. es gar keine ABE gibt, kann man den den Satz einfach in den Papueren stehen lassen, er hat dann einfach keine Relevanz.
Man muss sich tatsächlich mit den zulasungstechnischen Spitzfindigkeiten beschäftigen.
Oft hilft auch einfach ein Anruf bei Joe Unvermeidable.
Zuletzt geändert von Uli am Mittwoch 27. August 2025, 23:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025
Oder hast du andere Reifengrößen montiert als im Brief steht?
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025
Nein, Reifengröße ist die, die im Brief steht. Hat der Prüfer damals 2015 selbst da eingetragen. Das Ding kam ja aus Holland ohne deutsches Papier, da wusste er auch nicht so genau, was man alles eintragen muss. War ja froh, das er das Ding durchgewinkt hat, da hinterfrage ich nicht jedes Wort.
Bin mir auch ziemlich sicher, dass es 1973 überhaupt noch keine Herstellerfreigaben für die Reifen gab. Das kam doch erst Anfang der 80er auf, als die wackelnde Japsen Kisten mit den Reifen bestimmter Hersteller Probleme bekamen.
Nur: ich hab auch keine deutsche ABE der Trident zur Hand um das zu belegen.
Bin mir auch ziemlich sicher, dass es 1973 überhaupt noch keine Herstellerfreigaben für die Reifen gab. Das kam doch erst Anfang der 80er auf, als die wackelnde Japsen Kisten mit den Reifen bestimmter Hersteller Probleme bekamen.
Nur: ich hab auch keine deutsche ABE der Trident zur Hand um das zu belegen.
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025
Bin ab morgen wieder zu Hause. Kann dann im Originalbrief sowie Zulassung meiner T150 und weiteren englischen Ladys schauen.
Ich meine da steht nicht von Reifenbindung nach Herstellervorschrift drin, bei der Jappse schon.
Ich meine da steht nicht von Reifenbindung nach Herstellervorschrift drin, bei der Jappse schon.
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- Uli
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025
Ich wette ein Fässchen Berg-Ulrichs-Bier dass es für die T150 KEINE deutsche ABE gibt. Alles Einzelabnahmen.
Das Geld fürs Austragen des Satzes hättste dir bei genauer Recherche sparen können.
Markenbindungen für Reifen gab es übrigens durchaus schon in den 70ern.
Z.B. XT 500 oder die XL-Reihe. Die hatten diese unsäglichen Bridgestone drinstehen. Die XT war tatsächlich die einzige Kiste in meinem Marstall, bei der ich diese Problematik hatte und Geld fürs Austragen der Markenbindung bezahlen musste.
Den Prüfer hat diese ganze Sache auch genervt und hat sich quasi schon fast dafür entschuldigt, dass er dafür Geld nehmen muss.
Na ja, jetzt ist das vom Tisch.
Das Geld fürs Austragen des Satzes hättste dir bei genauer Recherche sparen können.
Markenbindungen für Reifen gab es übrigens durchaus schon in den 70ern.
Z.B. XT 500 oder die XL-Reihe. Die hatten diese unsäglichen Bridgestone drinstehen. Die XT war tatsächlich die einzige Kiste in meinem Marstall, bei der ich diese Problematik hatte und Geld fürs Austragen der Markenbindung bezahlen musste.
Den Prüfer hat diese ganze Sache auch genervt und hat sich quasi schon fast dafür entschuldigt, dass er dafür Geld nehmen muss.
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025
Und zu dem AaS, der dein Möppi abgenommen hat :
Egal, ob das Ding aus Holland, USA, Swasiland oder gar Bayern kommt; wenn er nicht recht weiss was er eintragen soll, sollte er sich sein Lehrgeld zurückgeben lassen. Auch musst nicht DU die ABE beibringen, sondern ER sollte sie in seinem Intranet finden - so es sie gibt. Davon ab: Norton Motors stellt auch (noch) für Triümphe wunderbare Datenblätter aus, wo genau das drinsteht, was der AaS eintragen soll. Die werden auch ohne Muh und Mäh akzeptiert.
Egal, ob das Ding aus Holland, USA, Swasiland oder gar Bayern kommt; wenn er nicht recht weiss was er eintragen soll, sollte er sich sein Lehrgeld zurückgeben lassen. Auch musst nicht DU die ABE beibringen, sondern ER sollte sie in seinem Intranet finden - so es sie gibt. Davon ab: Norton Motors stellt auch (noch) für Triümphe wunderbare Datenblätter aus, wo genau das drinsteht, was der AaS eintragen soll. Die werden auch ohne Muh und Mäh akzeptiert.
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025
Das wunderbare Datenblatt von Norton Motors hatte ich damals bei der Erstabnahme selbstverständlich dabei. Aber ich kann dem TÜVler ja nicht die Finger auf seiner Tastatur führen.
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025
Zur Entlastung der aaS muss man aber auch sagen, dass dieser blödsinnige Eintrag i.d.R. nicht auf deren Mist gewachsen ist, sondern dass dieser Passus völlig unnötig und ohne Verstand, quasi mit der Gießkanne, von den Zulassungstellen in die Papiere eingetragen wurde.
Das macht es natürlich nicht weniger ärgerlich.
Andreas
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025
Man darf das einfach ignorieren, ohne sich zu ärgern oder Taler/Zeit/Nerven sinnfrei zu beanspruchen.
Etwas entspannter viele Sachen angehen, anstatt für jeden Pfutz umeidesstattliche Erlaubnis zu bitten, auch extra was zahlen zu dürfen.
Meine Zulassungen umfassen mit den technischen Änderungen zwei Seiten, das was zwingend notwendig ist steht drin, hat auch Bestandschutz.
Lasse auch nicht mehr verbaute Teile nicht extra austragen, um Optionen von Rad/Reifenkombinationen offen zu halten und nicht mehrfach für identischen Kombinationen die Gebühren abzudücken.
Schaut euch mal um in Europa und auch weltweit, wie es um technische Änderungen bezüglich Serienstandabänderungen bestellt ist....hierzulande wird es schon Jahrzehnte bis ins Detail maßlos übertrieben um Kohle zu regenerieren.
Das geht überall um uns rum deutlich entspannter ab.
Etwas entspannter viele Sachen angehen, anstatt für jeden Pfutz umeidesstattliche Erlaubnis zu bitten, auch extra was zahlen zu dürfen.
Meine Zulassungen umfassen mit den technischen Änderungen zwei Seiten, das was zwingend notwendig ist steht drin, hat auch Bestandschutz.
Lasse auch nicht mehr verbaute Teile nicht extra austragen, um Optionen von Rad/Reifenkombinationen offen zu halten und nicht mehrfach für identischen Kombinationen die Gebühren abzudücken.
Schaut euch mal um in Europa und auch weltweit, wie es um technische Änderungen bezüglich Serienstandabänderungen bestellt ist....hierzulande wird es schon Jahrzehnte bis ins Detail maßlos übertrieben um Kohle zu regenerieren.
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