Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025

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Mineiro
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Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025

Beitrag von Mineiro »

... hatten wir das Thema schon :-k Habe auf die Schnelle in der SuFu nichts gefunden.

Wie auch immer mein Internet Browser hat seit neustem eine KI Funktion und die habe ich mal mit der Frage was sich denn konkret ändert ab 1.1.2025 gefüttert. Anbei das Ergebnis mit Quellenangaben. Wenn ich das richtig verstehe heißt das, dass die Herstellerfreigaben für Reifen ab Produktionsdatum 1.1.2022 ab dem 1.1.2025 nicht mehr gültig sind und die Reifen,wenn sie von der Größe in der Zulassungsbescheinigung abweichen, durch eine Prüfstelle eingetragen werden müssen.

"Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung für Motorradreifen in Kraft. Diese besagt, dass alle Reifen mit einem DOT (Date of Manufacture) ab dem 1. Januar 2022 betroffen sind. Für Reifen mit einem DOT vor diesem Datum gilt eine Schonfrist bis zum 31. Dezember 2024¹². Das bedeutet, dass für diese Reifen weiterhin das Prinzip der Herstellerfreigabe gilt, und die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden¹². Wenn jedoch neue Reifen montiert werden, die von den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung abweichen, müssen diese bei einer Prüfstelle wie dem TÜV oder der Dekra abgenommen werden¹².

Diese Änderung könnte für Motorradfahrer mehr Aufwand und Kosten bedeuten, da eine Begutachtung und Abnahme durch eine Prüforganisation notwendig wird¹².


Quelle:
(1) Änderung für Motorradfahrer ab 2025: Diese Reifen muss der TÜV abnehmen. https://www.echo24.de/leben/auto/reifen ... 70810.html.
(2) Neuheiten für Biker: Was sich für Motorradfahrer ab 2025 ändert. https://www.echo24.de/leben/auto/aender ... 64974.html.
(3) Änderung für Motorradfahrer: Diese Reifen muss der TÜV ... - echo24.de. https://www.echo24.de/leben/auto/reifen ... 70810.html.
(4) Motorradfahrer in Deutschland treffen zwei Neuerungen - RUHR24. https://www.ruhr24.de/service/reifen-bi ... 93033.html.
"
Zuletzt geändert von Mineiro am Mittwoch 25. September 2024, 19:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025

Beitrag von TheMissingLink »

Moin,
Am Samstag habe ich die Dose der besten aller Ehefrauen TÜVen müssen und hatte ein nettes Gespräch mit dem dekra-Prüfer deswegen.
Es ist wohl noch nichts in Stein gemeißelt, die Prüfer bekommen pro Tag einige immer neue Infos die sich teils widersprechen.
Momentan versuchen sie, mit Excel-Tabellen den Überblick nicht zu verlieren.

O-ton: "solange es irgendeine Freigabe gibt, egal ob für dein oder ein ähnliches Modell (z.B. Bonny vs Tiger), es keine Herstellerbindung eingetragen hast und wir einen Finger zwischen Reifen und Schwinge bekommen, tragen wir dir alles ein.fuer euch ändert sich am Status quo erst mal nix.

Panik macht die Flachpresse auch gerade mit den m+s- und Ganzjahresreifen
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Mineiro
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025

Beitrag von Mineiro »

... das hört sich doch mal nach einen pragmatischen Ansatz an :top:
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Phil
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025

Beitrag von Phil »

Eigentlich hat sich da nicht viel geändert für unsere ollen Möhren.

Haste eine Reifengröße montiert, die nicht eingetragen ist im Fahrzeugschein, musste das nachholen lassen bei TÜV, Dekra whatsoever. Die ollen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller gelten nicht mehr, ggf. dienen sie aber noch als Grundlage für die Vorführung bei den o.g. Prüfstellen.

Wir hatten das aber schon mal in epischer Breite erörtert, bin gerade nur zu faul zum Suchen.

Schöne Grüße

Ph.
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025

Beitrag von Öko »

Wenn die geänderte Reifengröße, Radreifengröße in den Papieren zusätzlich eingetragen ist dann mache ich mir kein Pfurtz in den Schlüpper wenn ich da neue Reifen aufziehe.
Für unsere alten Buden gibt es eh keine Reifenfreigaben und wenn ich sehe wie die aaS auch mit Anweisung von oben sich schon massiv gegen $21 Anbauabnahmen ohne amtliche Papierchen zur wehr setzen und was schon dies Jahrbfür die HU erneut jährlich erhöht aufgerufen wird, deren Arbeitsprogramme so abgeändert wurden dan nicht mehr die deutlich preiswerteren Niederlassungspreise der Gebührentabelle angesetzt werden können...
Also kurz um...meine TÜVer haben auf den Reifendingsbum bei Motorräder eintragen genau so wenig Bock...sollen umsetzen was sich der Wasserkopp mal wieder neu einfallen lassen hat um sich selbst höhere Honorare ausstellen zu können...Das die zu melkende Kuh schon halb geschlachtet wird interessiert nicht...
29. Jahresparty der Fast Dog´s MF Meyenburg vom 8.-10.. August 2025 29 jähriges Bestehen :laola:
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Phil
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025

Beitrag von Phil »

Soooo, liebe Leute.

Ich hab' jetzt doch noch meine Faulheit überwunden und die wunderbare SuFu genutzt. Et voilà, hier ist der Faden aus dem Jahre des Herrn 2019, als wir das damalige Aufregerthema schon mal abgekaspert hatten.

Ich sehe das immer noch so entspannt wie seinerzeit.

Schöne Grüße

Ph.
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Uli
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025

Beitrag von Uli »

Gegen diese Regelung hat ein Privatman nun eine Petition angestoßen; mich wundert, dass es so lange gedauert hat.
Zu solchen Online-Petitionen kann man stehen wie man will, jede Kartoffel petitiert ja heutzutage gegen neue Frittenfettnormen...

Aber wer weiß, schaden wirds nicht und man kann zumindest unseren Entscheidungträgern deutlich machen, dass man nicht jeden Gewinnsteigerungs-Blödsinn unwidersprochen mitmachen muss.
Auch Altmotorradbesitzer sind Wähler.

Wer möchte, kann unterschreiben:

https://www.openpetition.de/petition/on ... eintragung

oder:

https://www.change.org/p/r%C3%BCcknahme ... rn-mit-abe

Weitersagen nicht vergessen.
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Uli
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025

Beitrag von Uli »

Phil hat geschrieben: Mittwoch 25. September 2024, 20:02 Eigentlich hat sich da nicht viel geändert für unsere ollen Möhren.

Haste eine Reifengröße montiert, die nicht eingetragen ist im Fahrzeugschein, musste das nachholen lassen bei TÜV, Dekra whatsoever. Die ollen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller gelten nicht mehr, ggf. dienen sie aber noch als Grundlage für die Vorführung bei den o.g. Prüfstellen.

...

Schöne Grüße

Ph.
Gaaanz so entspannt wie Phil sehe ich das leider nicht.

Gut, für meine Engländers, den Ziegel und die Guzzi ist das easy, nur Reifengrößen eingetragen, die ich auch tatsächlich bekomme und fahren will und keinerlei Marken- oder Typbindung in der ABE.

Aber z.B. bei der XT 500 schaut das schon anders aus: Da sind zwar reelle Größen eingetragen, aber es stehen Markenbindungen drin, Bridgestone und Metzeler Trial.
Reifen, die erstens damals schon unfahrbar und (warum wohl?) schon vom Markt verschwunden waren, als mancher hier noch mit Windeln um den Weihnachtsbaum rannte.

Ich fahre ja furchtbar gerne die Conti TKC 80 auf der XT, für die ja nun jahrzehntelang die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers reichte.
Nun muss ich beim nächsten TÜV (streng genommen sofort) die TKC eintragen lassen.

Zum einem kostet das am Ende fast soviel wie ein neuer Satz Reifen; gut, lässt mich nicht am Hungertuch nagen, ärgert mich aber, weil es für genau nix gut ist.
Zum anderen: Wenn nun nächstes Jahr Conti einfällt, dass sie den TKC 80 einstellen, oder auch nur die alten Größen, kann ich wieder zum Baurat und zur Zulassungsstelle rennen und blechen.

Mit der Honda CL wäre es das selbe, würde die nicht auf der roten 07er-Nummer stehen.

Komischerweise ist das bei der Raptor meiner Schönsten keinerlei Problem, die hat EU-Zulassung, da reicht wiederum eine Freigabe ohne Begutachtung.
Die hat aber die dreifache Leistung der XT, wiegt einen Zentner mehr und läuft fast doppelt so schnell. :-k :pfeiffen:

Ist das nun total bescheuert oder habe ich ein Wahrnehmungs- oder Verständnisproblem? :nixweiss:

Dass man in den 80ern diese Eintragungsproblematik nebst Kosten wegen jeder Flatulation ja auch hatte, tröstet mich tatsächlich wenig.
Warum muss man von einer nun ja schon sehr lange praxisbewährten Regelung weg, zurück zu einer Praxis, die außer mehr Geld für die Prüforganisationen keinerlei Mehrwert (z.B. an Sicherheit) bringt?

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Mineiro
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025

Beitrag von Mineiro »

Uli hat geschrieben: Dienstag 22. Oktober 2024, 12:50
Phil hat geschrieben: Mittwoch 25. September 2024, 20:02 Eigentlich hat sich da nicht viel geändert für unsere ollen Möhren.

Haste eine Reifengröße montiert, die nicht eingetragen ist im Fahrzeugschein, musste das nachholen lassen bei TÜV, Dekra whatsoever. Die ollen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller gelten nicht mehr, ggf. dienen sie aber noch als Grundlage für die Vorführung bei den o.g. Prüfstellen.

...

Schöne Grüße

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Gaaanz so entspannt wie Phil sehe ich das leider nicht.

Gut, für meine Engländers, den Ziegel und die Guzzi ist das easy, nur Reifengrößen eingetragen, die ich auch tatsächlich bekomme und fahren will und keinerlei Marken- oder Typbindung in der ABE.

Aber z.B. bei der XT 500 schaut das schon anders aus: Da sind zwar reelle Größen eingetragen, aber es stehen Markenbindungen drin, Bridgestone und Metzeler Trial.
Reifen, die erstens damals schon unfahrbar und (warum wohl?) schon vom Markt verschwunden waren, als mancher hier noch mit Windeln um den Weihnachtsbaum rannte.

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Hi Uli,

habe auch mal in meinen Schein der 77er XT reingeschaut. Ich habe da "Gott sei Dank" keine Markenbindung drin aber leider einen damals gebräuchlichen Tragfähigkeitsindex 4PR eingetragen. Also 4PR für Reifen mit vier Baumwoll-Cordlagen in der Karkasse. Heute bezeichnet man den Tragfähigkeitsindex ja anders. Z.B. mit 54S o.ä. Das heißt, wenn es blöd läuft und der Prüfer der Ansicht ist ein 54S ist eben nicht das Selbe wie 4PR und ich müsste den anderen Reifen dann eintragen lassen dann sitze ich mit in diesem bescheuerten Boot :facepalm2:

Bin schon gespannt auf meinen nächsten HU Termin in kommenden Jahr. Das die einen nicht einfach in Ruhe lassen können mit ihren Sch****
Zuletzt geändert von Mineiro am Dienstag 22. Oktober 2024, 15:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025

Beitrag von Uli »

Hi André,
Ja, das ist seltsam.
Aber du hast ja das GB-Modell; d,h. irgendwann kam deine per Einzelabnahme nach D.
Hast du eigentlich Zugriff auf die ABE der XT500? Also das Dokument, mit dem sie damals In D homologiert wurde?
Da müssten dann eigentlich Marken- und Typbindungen drinstehen, daran muss sich auch der TÜV halten. Vielleicht im XT.org.
Steht da nix, sondern nur die Größen, dann könnte man sich die irgendwann irgendwie reingeschriebenen Eintragungen ja auch austragen lassen und wäre ein- für allemal aus dem Schneider.
Dann würde sich das Geld wenigstens längerfristig lohnen.
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Tim
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025

Beitrag von Tim »

Uli hat geschrieben: Dienstag 22. Oktober 2024, 14:18 Hast du eigentlich Zugriff auf die ABE der XT500? Also das Dokument, mit dem sie damals In D homologiert wurde?
Frag doch mal bei meinen Nachbarn nach, die könnten evlt. helfen können tun.

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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025

Beitrag von Uli »

Tim hat geschrieben: Dienstag 22. Oktober 2024, 16:06 rag doch mal bei meinen Nachbarn nach,
Öhm, da bin ich noch gar nicht drauf gekommen... :oops:

Wie sagt ein uns allen bekannter Yachtbesitzer so schön:
"Wenn ich was wissen will, frag ich jemanden, der sich damit auskennt!"
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025

Beitrag von Mineiro »

Uli hat geschrieben: Dienstag 22. Oktober 2024, 16:25
Tim hat geschrieben: Dienstag 22. Oktober 2024, 16:06 rag doch mal bei meinen Nachbarn nach,
Öhm, da bin ich noch gar nicht drauf gekommen... :oops:

Wie sagt ein uns allen bekannter Yachtbesitzer so schön:
"Wenn ich was wissen will, frag ich jemanden, der sich damit auskennt!"
:mrgreen:
Für die Baujahre 77 bis 81 (1U6) ist es die ABE A263. Nur falls du das wissen wolltest aber nicht gewagt hast zu fragen :zwinker:

Apropos Yachtbesitzer .... wo ist denn der Unvermeidable abgeblieben. Schon ewig nix mehr von Joe gehört. Cruist der mit Psycho-Ed vielleicht durchs Mittelmeer
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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025

Beitrag von Tim »

Mineiro hat geschrieben: Dienstag 22. Oktober 2024, 19:00 ...
Apropos Yachtbesitzer .... wo ist denn der Unvermeidable abgeblieben.
Also, das georderte Care-Paket für die Siebzger vor einigen Tagen kam zuverlässig an. Darin war u.a. auch so ein Handzettel, der für die lobenswerten Bemühungen eines aufstreben ost-west-fälischen ergo fälischen Junkers, sich in der Veranstaltungbrangsche rund ums Thema einspuriger Groschengräber mit Inselhintergrund zu etablieren, warb. Offensichtlich scheint der Unvermeidable ein Herz für den ambitionierten Nachwuchs zu haben.


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Re: Neue Regelung für Motorradreifen ab 1.1.2025

Beitrag von Mineiro »

Tim hat geschrieben: Dienstag 22. Oktober 2024, 19:37
Mineiro hat geschrieben: Dienstag 22. Oktober 2024, 19:00 ...
Apropos Yachtbesitzer .... wo ist denn der Unvermeidable abgeblieben.
Also, das georderte Care-Paket für die Siebzger vor einigen Tagen kam zuverlässig an. Darin war u.a. auch so ein Handzettel, der für die lobenswerten Bemühungen eines aufstreben ost-west-fälischen ergo fälischen Junkers, sich in der Veranstaltungbrangsche rund ums Thema einspuriger Groschengräber mit Inselhintergrund zu etablieren, warb. Offensichtlich scheint der Unvermeidable ein Herz für den ambitionierten Nachwuchs zu haben.


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Klasse formuliert. Musste es aber zweimal lesen bis der Groschen gefallen ist :lol: Joe lebt also noch. Dann ist alles gut :mrgreen:
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