Hat von Euche einer Ahnung was man da machen könnte oder kann mir einen Auszug aus einer offiziellen Zulassungsordnung zusenden? Wäre schade wenn ich die Maschine nur auf Rennen bewegen könnte.
Zulassung ohne Lichtanlage
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Markus
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Zulassung ohne Lichtanlage
Ich habe ein kleines Problem. Eine von meinen Maschinen hat keine Lichtanlage, die TÜV-Stelle verweigert die Zulassung. In einem anderen Forum habe ich einmal gelesen dass ein Oldtimer, wenn orignal nicht vorhanden, über keine Lichtanlage verfügen muss und dennoch zugelassen werden kann. Man bekommt die Auflage von Reflektoren und darf nicht nach Einbruch der Dämmerung fahren (macht Sinn!). Allerdings war diese Aussage nicht auf einen Paragraphen bezogen - im Gespräch mit meinem TÜV-Menschen verneinte dieser diese Möglichkeit: Es müsste immer eine Lichtanlage montiert sein.
Hat von Euche einer Ahnung was man da machen könnte oder kann mir einen Auszug aus einer offiziellen Zulassungsordnung zusenden? Wäre schade wenn ich die Maschine nur auf Rennen bewegen könnte.

Hat von Euche einer Ahnung was man da machen könnte oder kann mir einen Auszug aus einer offiziellen Zulassungsordnung zusenden? Wäre schade wenn ich die Maschine nur auf Rennen bewegen könnte.
- Martin
- Mutti
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Hallo Markus!
Also ein Motorrad ohne Lichtanlage ist schon ne Sache... Ich habe die TÜV §§ durchforstet und keinen Passus gefunden, von dem sich eine Befreiung von Licht ableiten ließ.
WENN, dann dürfte es eh nur auf Schnauferl anwendbar sein, ein Motorrad spätestens nach dem Krieg dürfte keine Zulassung ohne Licht bekommen zu sein. Dies, weil es da schon technischer Standard war und der Gesetzgeber in besonders wichtigen Dingen auch eine Nachrüstpflicht verordnet hat. Klar gab es Wettbewerbsmaschinen ohne Licht (T120TT), diese aber hier ohne Licht zulassen zu dürfen schließe ich aus.
Ich denke auch, dass es auf Dauer ziemlich teuer werden würde.. ständig Knöllchen wgeen Fahren ohne Abblendlicht am Tage
Besten Gruß, Martin
PS: Um was für eine Maschine und Baujahr handelt es sich eigentlich?
Also ein Motorrad ohne Lichtanlage ist schon ne Sache... Ich habe die TÜV §§ durchforstet und keinen Passus gefunden, von dem sich eine Befreiung von Licht ableiten ließ.
WENN, dann dürfte es eh nur auf Schnauferl anwendbar sein, ein Motorrad spätestens nach dem Krieg dürfte keine Zulassung ohne Licht bekommen zu sein. Dies, weil es da schon technischer Standard war und der Gesetzgeber in besonders wichtigen Dingen auch eine Nachrüstpflicht verordnet hat. Klar gab es Wettbewerbsmaschinen ohne Licht (T120TT), diese aber hier ohne Licht zulassen zu dürfen schließe ich aus.
Ich denke auch, dass es auf Dauer ziemlich teuer werden würde.. ständig Knöllchen wgeen Fahren ohne Abblendlicht am Tage
Besten Gruß, Martin
PS: Um was für eine Maschine und Baujahr handelt es sich eigentlich?
When a motorcycle is actually ridden, it takes on a similar "patina" of use
Craig Vetter
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Markus
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Danke für die schnellen Antworten.
Es handelt sich dabei um eine 1928er BSA. Damals gab es zwar schon Lichtanlagen, als Karbidsystem oder sogar schon in elektrischer Aüsführung, allerdings nur als aufpreispflichtiges Zubehör. Die Maschine ist also im "Originalzustand" obwohl ohne Lichtanlage. Meines wissens nach muss sie dann auch keine Lichtanlage haben. Untenstehend ist der Link von dem ich die Infos habe - wie verlässlich diese sind sei dahingestellt ...
http://www.motoclub.de/Motoclub%20aktue ... egeln.html
Habe allerdings die Erfahrung gemacht (wie vermutlich jeder der sich mit Oldies beschäftigt) dass jeder TÜV-Prüfer was anderes erzählt. Manchmal habe ich ein wenig den Eindruck dass die Jungs das nicht mal aus Gehässigkeit machen sondern weil die Regeln einfach zu Unübersichtlich sind und bevor man was falsches sagt sagt man eben erst einmal "Nein"...
Gruß aus Stuttgart,
Markus
Es handelt sich dabei um eine 1928er BSA. Damals gab es zwar schon Lichtanlagen, als Karbidsystem oder sogar schon in elektrischer Aüsführung, allerdings nur als aufpreispflichtiges Zubehör. Die Maschine ist also im "Originalzustand" obwohl ohne Lichtanlage. Meines wissens nach muss sie dann auch keine Lichtanlage haben. Untenstehend ist der Link von dem ich die Infos habe - wie verlässlich diese sind sei dahingestellt ...
http://www.motoclub.de/Motoclub%20aktue ... egeln.html
Habe allerdings die Erfahrung gemacht (wie vermutlich jeder der sich mit Oldies beschäftigt) dass jeder TÜV-Prüfer was anderes erzählt. Manchmal habe ich ein wenig den Eindruck dass die Jungs das nicht mal aus Gehässigkeit machen sondern weil die Regeln einfach zu Unübersichtlich sind und bevor man was falsches sagt sagt man eben erst einmal "Nein"...
Gruß aus Stuttgart,
Markus
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Markus!
Aber da hast Du doch schon mal was. Wenn Du jetzt mal bei Motoclub anrufst können die Dir bestimmt hilfreiche Tipps geben.
Ich sehe ein, dass es an so einer alten Maschine etwas sonderbar anmuten würde, moderne Diodenlichter anzubringen...
Ich hör mal bei einem Bekannten nach...
Besten Gruß, Martin
Aber da hast Du doch schon mal was. Wenn Du jetzt mal bei Motoclub anrufst können die Dir bestimmt hilfreiche Tipps geben.
Ich sehe ein, dass es an so einer alten Maschine etwas sonderbar anmuten würde, moderne Diodenlichter anzubringen...
Ich hör mal bei einem Bekannten nach...
Besten Gruß, Martin
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Craig Vetter
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- Hans
- Manxman
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- Registriert: Montag 28. August 2006, 21:14
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Also meines Wissens nach ist es so, daß man mit der roten 07er-Nummer auch Maschinen bewegen kann, die von Haus aus noch keine Beleuchtungsanlage hatten. Macht jedenfalls ein Bekannter von mir mit seiner Elfa 500 (Bj. ~1930) so, und neulich sind wir auf dem Weg zum Teilemarkt in eine Kontrolle reingekommen, bei der die Büttel zwar ungläubig gestaunt haben, aber letztendlich aufgegeben haben. Damals waren Beleuchtungen noch optionale Extras, und mit der roten Nummer kann das Fahrzeug im Originalzustand gefahhren werden.
Viele Grüße
Hans
Viele Grüße
Hans
-
Markus
- Two Stroker
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- Beutefranzose
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- Registriert: Dienstag 29. August 2006, 20:50
- Wohnort: mal hier, mal da, aber stets im Saarland
Hatte mal eine T120TT in Aussicht, ohne Licht, mein Dealer meinte. es sei kein Problem, auch in D eine entsprechende "Tageszulassung" (haha) zu bekommen.
Der TÜV kommt zu ihm ins Haus.
Falls Du nicht weiterkommst, frag' mal bei BMC in Ramberg nach.
Falls Du nicht so weit von der Pfalz wegwohnst.
Hat auch eine Homepage.
Der TÜV kommt zu ihm ins Haus.
Falls Du nicht weiterkommst, frag' mal bei BMC in Ramberg nach.
Falls Du nicht so weit von der Pfalz wegwohnst.
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Es grüßt der Mitch
Je regrette la mort de mon coiffeur !
(Frisör tot, verstäähn ?)
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