Das "Amt" ist für so was nicht zuständig, das wird dich an den TÜV zurückverweisen.
Wäre es meine Tochter, würde ich ihr bei Nichterteilung der Plakette empfehlen, zu einem andern TÜV/GTÜ/DEKRA/LMAA-Prüfer zu gehen, steht ihr ja frei.
Ein Anbauteil mit ABE ist normalerweise NICHT eintragungspflichtig, wenn der Anbau gemäß ABE durchgeführt wurde.
Darum hat diverser Klimbim zum selberanbauen ja auch eine ABE.
Wird eine Rastenanlage, die eine ABE für meinetwegen eine Kawasaki hat, an eine Yamaha gebaut, die nicht im ABE steht, dann kann natürlich gut sein, dass der Prüfer den Anbau geprüft und eingetragen haben will. Zurecht natürlich.
An dieser Tatsache ändert sich nichts, wenn diese Rastenanlage vorher jahrzehntelang beim "Haus-Prüfer" unbesehen durchgewunken wurde.
Prinzipiell weniger TÜV-Ärger und Kleinigkeitenreiterei gibt es, wenn das Krad einfach in eine einschlägige Werkstatt für die TÜV-Prüfung gestellt wird.
Zahlt man dem Meister halt noch ein paar Euro Bearbeitungsgebühr oder was in die Bierkasse...
Ach, ich sehe gerade:
Gerd M. hat geschrieben:Der "Bayern-TÜV" ist erteilt worden, mit der Auflage, die technische Veränderung eintragen zu lassen.
Hat der Prüfer denn nun eine Abnahme des Bauteils vorgenommen oder nicht?
Die Zulassungsstelle trägt ja nur das ein, was bei ihr als Abnahme-Dokument vom TÜV vorliegt.
Oder hat er nach dem Bekleben nur mahnend das Fingerlein gehoben?
Dann wünsche ich dem Frollein Tochter allzeit gute Fahrt...