Zulassung meiner A 65 (Model 1971)

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Karlson
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Zulassung meiner A 65 (Model 1971)

Beitrag von Karlson »

Hallo

Ich wende mich mit der Bitte um Hilfe zwecks Zulassung meiner A 65 (1971) an euch.Bisher habe ich das Motorrad immer mit einem roten Kennzeichen bewegt.Jetzt möchte ich es regulär anmelden.
Ich habe das Motorrad 2007 in Deutschland von einem Deutschen gekauft(dieser hatte es in UK gekauft aber nie in BRD zugelassen).
Mittlerweile habe ich es technisch und optisch in einen neuwertigen Zustand versetzt und würde es gern zulassen um damit fahren zu können.
Beim Kauf habe ich folgende Papiere erhalten:
- Kaufvertrag mit dem deutschen Vorbesitzer
- UK Registration Certificate (aber keine Abmeldebescheinigung-falls es bei den Engländern sowas gibt)
- MOT Test Certificate(was mir bei der Zulassung wahrscheinlich auch nicht viel nützt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Flensburg (die wohl mittlerweile erneut beantragt werden muss)

- Gibt es bei den Briten sowas wie unseren KFZ-Brief? Hätte ich den haben sollen und wie nennen die Briten das Teil?
- Habe ich in Zeiten von EURO 3 überhaupt eine Chance das Krad zugelassen zu bekommen?
- Brauche ich einen Verzollungsnachweis

Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe
Karlson
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Goldstar
SCHRÄGLAGENKÖNIG!
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Registriert: Montag 8. Januar 2007, 08:00
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Re: Zulassung meiner A 65 (Model 1971)

Beitrag von Goldstar »

Karlson hat geschrieben:Hallo

Ich wende mich mit der Bitte um Hilfe zwecks Zulassung meiner A 65 (1971) an euch.Bisher habe ich das Motorrad immer mit einem roten Kennzeichen bewegt.Jetzt möchte ich es regulär anmelden.
Ich habe das Motorrad 2007 in Deutschland von einem Deutschen gekauft(dieser hatte es in UK gekauft aber nie in BRD zugelassen).
Mittlerweile habe ich es technisch und optisch in einen neuwertigen Zustand versetzt und würde es gern zulassen um damit fahren zu können.
Beim Kauf habe ich folgende Papiere erhalten:
- Kaufvertrag mit dem deutschen Vorbesitzer
- UK Registration Certificate (aber keine Abmeldebescheinigung-falls es bei den Engländern sowas gibt)
- MOT Test Certificate(was mir bei der Zulassung wahrscheinlich auch nicht viel nützt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Flensburg (die wohl mittlerweile erneut beantragt werden muss)

- Gibt es bei den Briten sowas wie unseren KFZ-Brief? Hätte ich den haben sollen und wie nennen die Briten das Teil?
- Habe ich in Zeiten von EURO 3 überhaupt eine Chance das Krad zugelassen zu bekommen?
- Brauche ich einen Verzollungsnachweis

Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe
Karlson
Es ist immer gut soviel wie möglich Papiere zu haben, auch wenn die Zuslassungsstelle eigendlich damit nicht soviel damit anfangen kann.
Wenn das Motorrad schon mal in einem EU land zugelassen war, und das war es gibt es mit Euro 3 keinerlei Problem. Das ist nur wenn man ein älteres Motorrad kauf welches noch nie zugelassen war, das bekommt man nicht mehr zugelassen.
Frag einfach mal höflich beim TÜV nach, du brauchst sowieso eine Vollabnahme. Der TÜV hat auch Typenblätter, d.h. technische Daten von allen Fahrzeugen, die sind aber zu faul sich diese rauszusuchen, deshalb wäre es besser einen Brief in Kopie von einer A65 zu haben, da freuen sich die Jungs immer.
Einfach anfragen, die helfen weiter.

Grüße Klaus
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