Neuregelung für Motorradreifenfreigaben ab 2020...

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Öko
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Re: Neuregelung für Motorradreifenfreigaben ab 2020...

Beitrag von Öko »

Ich habe mit Herr Ross von Avon auch letztes Jahr telefoniert...die Reifenindustrie ist auch nicht glücklich über die bestehende Gesetzlage und prüft rechtliche Schritte dagegen.
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Piddie
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Re: Neuregelung für Motorradreifenfreigaben ab 2020...

Beitrag von Piddie »

Öko hat geschrieben:...prüft rechtliche Schritte dagegen
Warum sollten sie? Die bisherigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Reifenfreigaben heißen jetzt "Serviceinformationen" oder "Herstellerbescheinigungen" und diese Bescheinigungen fungieren dann zukünftig als Prüfgrundlage für TÜV, Dekra und Co. Und die Reifenhersteller werden auch weiterhin testen, weil sie ihre Marktchancen wahren wollen. :nixweiss: Mich würde nicht einmal wundern, wenn insbesondere die Fahrer älterer Fahrzeuge demnächst für diese "Serviceinformationen" bezahlen dürfen. Den früher noch vorhandenen Download bieten einige Hersteller für die Oldtimer schon gar nicht mehr an. Hast du doch schon selber festgestellt.
Letztlich bleibt ja alles beim alten...wir werden nur zusätzlich zur Kasse gebeten. [carton]
Norton
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Re: Neuregelung für Motorradreifenfreigaben ab 2020...

Beitrag von Norton »

... weil die Reifenhersteller Reifen in "alten" Grössen auch nur an Besitzer alter Motorräder verkaufen können. Schließlich haben die allermeisten neuen Motorräder vollkommen andre Dimensionen. Wenn die sich diesen Markt nicht erschließen wollten, bräuchten sie solche Reifen gar nicht anbieten.
Finde die ganze Angelegenheit jetzt nicht so dramatisch. Als ich meinen Domi vor ein paar Jahren zu einer befreundeten Werkstatt zwecks Hauptunteruchung gebracht habe, tauchte dann auch die Frage nach den 90/90 und 100/90, statt der alten 3.00 und 3.50" Reifen auf. Der Prüfer hat dann, ohne mich zu kontaktieren, bei AVON angerufen und die Reifengrössen eingetragen, für ein paar Euro. Erst mal dumm gekuckt, aber letztlich die beste Lösung. Rechtlich auf der absolut sicheren Seite.

Gruß. Martin.
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Uli
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Re: Neuregelung für Motorradreifenfreigaben ab 2020...

Beitrag von Uli »

Jetzt haben wir ja über diese Neuregelung lang wie hoch diskutiert - wo ist die rechtliche Grundlage eigentlich einzusehen?
Hat da jemand einen Link?
Ich frage aus gegebenem Anlass, es scheint nämlich alles nicht ganz so klar zu sein, nicht mal den Prüforganisationen.
Und im Moment hab ich etwas Zeit, über solche Nebensächlichkeiten nachzudenken - auch aus gegebenem Anlass... :pfeiffen:

Wohl dem, der jetzt die Werkstatt voll Projekte hat. :mrgreen:

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Phil
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Re: Neuregelung für Motorradreifenfreigaben ab 2020...

Beitrag von Phil »

Hoi Uli,

das hatten wir hier schon mal abgekaspert. Wenn Du dem Link von Wolfram folgst, dann bekommst Du den Verweis auf das Verkehrsblatt 2019, Seite 530. Da sollte die Grundlage sein für das Gefrett.

Wie ich aber bereits zum Ausdruck brachte, ich sehe das vergleichsweise entspannt, weil für unsere Schüsseln wird das wenig Relevanz haben. Du kannst ja den ollen, ggf. nicht mehr gültigen Freigabewisch als Grundlage zu einer Diskussion mit einem sachverständigen Tüffie mitschleppen.
Der wird Dir das dann schon eintragen. Am Ende waren die Dingers eh immer zweifelhaft, alleine schon wegen des Serienzustands, der in den seltensten Fällen noch gegeben sein dürfte.

In der Tat, wohl dem, der was in der Garage oder im Keller stehen hat, dem er sich jetzt widmen kann. Ich hab' erstmal genügend zu tun, langweilig wird mir nicht.

@all: Uli hat recht, bleibt gesund.

Schöne Grüße

Ph.
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Uli
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Re: Neuregelung für Motorradreifenfreigaben ab 2020...

Beitrag von Uli »

Ah, danke Phil, den Tread hab ich nicht mehr gefunden. :top:

Und wenn ich die Äuglein zum sinnentnehmenden Lesen richtig aufgesperrt hätte, wäre mir Piddies Link nicht entgangen.
Ich hatte nur nicht den ganz exakten Suchbegriff parat.
Hier der Link zur Gesetzesänderung:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html

Bei den Brit-Eisen hab ich da eigentlich kein Problem, da die neuen Größenbezeichnungen bereits bei der Eintragung
des 18"-Hinterrades mit eingetragen wurden. Hier bin ich fein raus.
Ich war mir nur nicht sicher, ob Markenbindungen auch von der Änderung betroffen sind.
Aber das ist nach wie vor mit einer Freigabe des Reifenherstellers erledigt.

Alles wird gut! :halloatall:
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Öko
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Re: Neuregelung für Motorradreifenfreigaben ab 2020...

Beitrag von Öko »

Bei moppedreife.de zwei Bridgestone BT45 mit Dot 2819 bestellt...kommen die nächsten Tage...die aktuellen BT45 waren jetzt kanpp drei Jahre drauf...sind eh dieses Jahr fällig
für meine Japankarre hatte ich letztes Jahr ne neue Pelle aufgezogen, der vordere hält noch
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Re: Neuregelung für Motorradreifenfreigaben ab 2020...

Beitrag von Piddie »

Phil hat geschrieben:….weil für unsere Schüsseln wird das wenig Relevanz haben
Bevor hier jetzt alle alte Mopedreifen wie Klopapier horten: Abgesehen davon, dass wir den Prüforganisationen für die Abnahme der von der Betriebserlaubnis abweichenden Reifengröße ein paar Euronen auf den Tisch legen dürfen (und bei der Zulassungsbehörde für die Eintragung der Änderung), dürfte sich praktisch wirklich nix ändern. Die bisherigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller (oder Fahrzeughersteller) werden jetzt eben nicht mehr (wie in der Vergangenheit) als (alleiniger) Nachweis im Sinne des (unveränderten) § 19 Abs. 3 StVZO anerkannt.

Nun möchte ich aber den Sachverständigen sehen (also solche, die mit einem alten Römerhelm aus den 80ger Jahren, ohne Handschuhe und mit Sandalen die Probefahrt um die Halle absolvieren :pfeiffen: ), der bei der gewichtigen Abnahme die zukünftig Serviceinformationen genannten früheren Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller in Frage stellen wird. Verpflichtet ist der Prüfer dazu allerdings nicht! Und wie auch schon früher bei den Unbedenklichkeitsbescheinigungen gelten auch die Serviceinformationen nur für Fahrzeuge, an denen keine Änderungen vorgenommen wurden.

Nur eines muss klar sein: Wer zukünftig mit brandneuen Pellen und alter Unbedenklichkeitsbescheinigung unterwegs ist, fährt bis zur Abnahme durch TÜV & Co. ohne Betriebserlaubnis. Gefundenes Fressen für uniformierte Streckenposten!
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Phil
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Re: Neuregelung für Motorradreifenfreigaben ab 2020...

Beitrag von Phil »

Piddie hat geschrieben:...
=D> =D> =D>
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Re: Neuregelung für Motorradreifenfreigaben ab 2020...

Beitrag von Öko »

Es geht mir darum, das eingetragene geänderte Rad Reifenkombinationen die wir bezahlt haben, Material, Anbauabnahme und FzG.Papiere ändern mit einem mal nur noch für bis zum DOT Datum hergestellte Pellen bestand haben und ich kein Bock habe das identische nochmals bestätigen zu lassen was schon in den Papieren bereits steht....um nochmals extra Kohle abdrücken zu dürfen.
Auf neinen Audi darf ich ab Werk aus auch drei verschiedene Rad Reifenkombinationen fahren, von denen rein rechtlich nur die kleinste in den Papieren stehen muss. Habe jedoch auf Grund Verlußt aller Papiere vor zwei Jahren inclusiere mehrzeitige Zulassungen von drei Fahrzeugen bei der Zulassungsstelle darauf bestanden das der komplette exakte Wortlaut und Zahlen aus dem Speicher des Heimatlandkreises wieder in allen Zulassungen steht....was mein gutes Recht ist.
Ich fahre mit meinen Motorrädern im Normalfall paar Mehr Kilometer, das diese selten älter wie sechs Jahre werden...bei meinem Japanchopper zum Teil jährlich ne neue Pelle im Heck.
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Uli
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Re: Neuregelung für Motorradreifenfreigaben ab 2020...

Beitrag von Uli »

Öko hat geschrieben:ch kein Bock habe das identische nochmals bestätigen zu lassen was schon in den Papieren bereits steht....um nochmals extra Kohle abdrücken zu dürfen.
:-k
Hmm. Musst du doch nicht, wenn:
Öko hat geschrieben:eingetragene geänderte Rad Reifenkombinationen die wir bezahlt haben, Material, Anbauabnahme und FzG.Papiere ändern ...
:nixweiss:
Wenn die Größe, die du aufziehst, bereits so eingetragen ist, bist du doch aus dem Schneider, egal was für ein DOT.
Jedenfalls so, wie ich den Gesetzestext lese.
Öko hat geschrieben:mit einem mal nur noch für bis zum DOT Datum hergestellte Pellen bestand haben
Wie kommst du auf diese Interpretation?
Eingetragen ist eingetragen und giltet. Alles gut.
Piddie hat das verständlich rübergebracht.

Oder lese ich das falsch raus? Kann auch sein... :-k

Das mit der "Übergangsregelung" ab DOT 0120 finde ich übrigens noch relativ fair, da hat jeder genug Zeit, sich bei Gelegenheit drum zu kümmern.
Auch wenn es kostet, verarmen wird von uns hier dadurch keiner. Da werden wir in nächster Zeit andere Probleme bewältigen müssen.

Ich hab in der Vergangenheit genug mit ahnungslosen Rennleitern zu tun gehabt, die mir Zeit und Nerven raubten; so dass ich jetzt zusehe, dass solche Dinge, die auch der tumbste Büttel vor Ort prüfen kann, auch identisch in den Paarbieren stehen.
Obwohl ich sonst absolut kein Freund von vorausseilendem Eintragungsgehorsam bin; je weniger, desto besser.

Auch wenn diese ganze Änderung an sich stark an den Amtsschimmel Schildascher Züchtung erinnert und ein gutes Beispiel ist für den steten Lobbyisten-Tropfen, der den Ministeriumsstein höhlt... :pfeiffen:
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Re: Neuregelung für Motorradreifenfreigaben ab 2020...

Beitrag von Phil »

Öko hat geschrieben:Es geht mir darum, das eingetragene geänderte Rad Reifenkombinationen die wir bezahlt haben, Material, Anbauabnahme und FzG.Papiere ändern mit einem mal nur noch für bis zum DOT Datum hergestellte Pellen bestand haben und ich kein Bock habe das identische nochmals bestätigen zu lassen was schon in den Papieren bereits steht....
Und genau diese Eintragungen haben doch Bestand, Mario. Wer stellt diese Eintragung in Frage?
Wenn das vom TÜV/DEKRA abgenommen und in die Papiere eingetragen wurde, wo ist dann Dein Problem?

Es geht doch nur um die Freigabezettel, die es von den Reifenherstellern/-importeuren gab und die mitgeführt werden mussten, die tauchen halt bei Reifen eines gewissen Herstellungsdatums nicht mehr.

Aber Uli hat das ja alles auch schon geschrieben... :halloatall:

Grüße

Ph.
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Re: Neuregelung für Motorradreifenfreigaben ab 2020...

Beitrag von Öko »

Entweder habe ich es komplett falsch verstanden wie viele anderd Biker, was ich nicht glauben kann und mir mehrfach vom Reifenhandwerk, .. sprich auch vom Herrn Ross von Avon letztes Jahr schon, sowie mehreren DEKRA Sachverständigen betätigt worden.
Muss erneut bestätigt werden, wenn neue Pellen ab DOT 0120 rauf kommen.
Ich verfolge die Entwicklung bereits über einem Jahr...das ist ja das was auch die Motorradreifenhersteller Kopfschmerzen bereitet , hatten im Vorfeld auch juristischen Schritte eingeleitet gegen die Beschlussfassung.
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Re: Neuregelung für Motorradreifenfreigaben ab 2020...

Beitrag von Phil »

Öko hat geschrieben:Entweder habe ich es komplett falsch verstanden wie viele anderd Biker, was ich nicht glauben kann und mir mehrfach vom Reifenhandwerk, .. sprich auch vom Herrn Ross von Avon letztes Jahr schon, sowie mehreren DEKRA Sachverständigen betätigt worden.
Muss erneut bestätigt werden, wenn neue Pellen ab DOT 0120 rauf kommen.
Ich verfolge die Entwicklung bereits über einem Jahr...das ist ja das was auch die Motorradreifenhersteller Kopfschmerzen bereitet , hatten im Vorfeld auch juristischen Schritte eingeleitet gegen die Beschlussfassung.
Sorry für meine Sturköpfigkeit, Mario.

Wenn Du auf dieser Seite nachschaust, dann wird es klar. Es geht bei den üblichen brätischen Mopeds ja um Fahrzeuge ohne EU-Typengenehmigung bzw. veränderte Fahrzeuge. Die sind im Fall 2 aufgeführt.

Ich zitiere:
Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.

Das wiederum bedeutet, dass wenn die Reifengröße bereits durch die Begutachtung durch den Sachverständigen vorgenommen wurde und diese geänderte Reifengröße im Fahrzeugschein (alt) bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, wie das ja seit geraumer Zeit heißt, genannt ist, ist alles gut. Ansonsten müssten ja Heerscharen von Leuten mit ihren Autos und Mopeds bei den Stellen auflaufen, die technische Änderungen abnehmen dürfen, das alles erneut begutachten und wieder abnehmen lassen. Sprich: ist Deine abweichende Reifengröße eingetragen, ist alles gut.

Bei den Mopeds mit EU-Typenprüfung ist es dem Grunde nach auch recht vernünftig gelöst. Es wird erst dann unzulässig und durch eine Änderungsabnahme nach § 19 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 STVZO nachzuweisen, wenn das Fenster aus kleinster und größter Reifenbreite und Abrolldurchmesser verlassen wird. Dann musste zum TÜV und die ZB Teil I bei der Zulassungsstelle berichtigen lassen.

Nochmal: es sind nur die Wische der Reifenhersteller, die nicht mehr tauglich sind, eine abweichende Reifengröße muss begutachtet werden.

Ich hänge mal ein Beispiel für die SR 500 an. Die hatte vorne 3.50-19 und hinten 4.00-18 eingetragen. Jetzt gibbet vor allem für vorne eigentlich schon seit 15 Jahren keine vernünftigen Reifen mehr, sondern Auswahl haste nur in der gängigen Breite 3.25.

Jetzt gab es einen Wisch von Bridgestone, der besagt, dass Du auch den BT 45 in 3.25 bzw. 100/90 für vorne und 120/90 für hinten anbauen dürftest, ohne dass eine Änderungsabnahme nach § 19 Absatz 3 STVZO notwendig wäre.
SR500_2J4_Bridgestone.pdf


Und genau das und nur das geht es eben nicht mehr für Reifen, die nach dem Stichtag 31.12.2019 produziert wurden und bis Ende 2024 genutzt werden. Das ist die Übergangs-/Karenzzeit.

Und dass das Reifenhandwerk und die Hersteller da jammern, das mag ja durchaus sein, nimmt es ihnen die Möglichkeit, selbst abweichende Reifengrößen freizugeben. Aber das Geheule, wie es da zwischenzeitlich zu vernehmen war, ist aus meiner Sicht ohne Grundlage. Jepp, das kann ggf. auch einen Hunni kosten, bis eine bis dato genutzte, aber nicht in der ZB Teil I gelistete Reifengröße dann legalisiert sein wird. Aber das war es dann auch schon.

Ich sehe immer noch kein Problem.

Gruß

Ph.
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Re: Neuregelung für Motorradreifenfreigaben ab 2020...

Beitrag von Öko »

Wol,te mich halt absichern, wo ich absehen kann, das die montierten Pellen das jahr nicht mehr halten werden, zumal den Nachfolger BT46 erst in den benötigen Größen vorraussichtlich ab Mitte des Jahres auf sem Markt sind...andere Gummimischung für mehr Laufleistung.
Für meine Standzeuge die Pellen sind allesammt diagonal bezeichnet...auch wenn die schon recht alt sind werde ich noch keine neuen Pellen aufziehen...mein Oldtimersachverständiger war bei mir zu Hause...zum Vorabgespräch...

Dann besteht ja doch noch Hoffung für viele Biker mit deulich geänderten Parametern...an den Böcken.
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